Derzeit füllen sich die Gasspeicher in Österreich nicht so schnell wie erwartet. „Die Lage ist ernst“, sagte Klimaministerin Leonor Gevesler. Ihr Ministerium teilte am Freitag mit, dass sich die Lagerhaltung in österreichischen Lagern seit Dienstag dieser Woche “deutlich reduziert” habe.
Eine Einschätzung der Lage durch die Bundesregierung kündigte Gewessler für kommenden Dienstag an. Grund für die geringen Einspeichermengen ist nach ersten Analysen der große Gasexport von Österreich nach Italien. „Es ist wichtig, die Gründe genau zu analysieren. Am Dienstag werden wir in der Bundesregierung über mögliche weitere Schritte entscheiden. Oberste Priorität hat immer die sichere Versorgung von Haushalten und sozialen Einrichtungen“, sagte Gevesler am Freitag in einer schriftlichen Erklärung.
Österreich hat am 30. März die Frühwarnstufe angekündigt, die erste Stufe eines dreistufigen Gasnotfallplans. Dazu gehören laut Ministerium „eine umfassende Notfallvorsorge und eine strenge Überwachung der Gasversorgung“.
Ziel der Regierung ist es, die Tanks bis zum Beginn der Heizsaison zu 80 Prozent gefüllt zu haben. „Wenn dieses Ziel bedroht ist, wird auch in Österreich die Alarmstufe ausgerufen“, teilte das Ministerium mit.
Speicher deutlich reduziert
Um das Ziel bis zum 1. Oktober zu erreichen, müssen in den nächsten 91 Tagen 33.512 Gigawattstunden – oder 368 GWh pro Tag – gespeichert werden. Am Dienstag wurden nur 70,28 GWh gespeichert, am Mittwoch waren es 218,77 GWh.
Die SPÖ machte Gewessler persönlich für den Rückgang der Gasvorräte verantwortlich. „Das zeigt einmal mehr, dass nichts unter Kontrolle ist und trägt ständig zur Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft bei“, sagte SPÖ-Energiesprecher Alois Schrol.
Nach Angaben der Austrian Gas Grid Management AG (AGGM) flossen am Dienstag 505 GWh nach Italien bei Arnoldstein in Kärnten. Bereits für Freitag wurde eine Gasmenge von rund 620 GWh registriert. Zum Vergleich: In den letzten 30 Tagen sind durchschnittlich 240 GWh pro Tag nach Italien geflossen.
Die aktuelle Nervosität am Gasmarkt wirkt sich auch auf die Spotpreise aus. Mitte Juni stiegen die Gaspreise infolge reduzierter Lieferungen aus Russland erneut stark an. Im Mai kostete eine Megawattstunde Erdgas auf der Handelsplattform CEGH weniger als 100 Euro, teilweise weniger als 80 Euro. Am Freitag waren es über 150 Euro.
Wie die “Wiener Zeitung” berichtet, steht der russische Staatskonzern “Gazprom” kurz davor, seine Nutzungsrechte am Erdgasspeicher in Haidach (Salzburg) zu verlieren. Die entsprechende Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes wurde am Donnerstagabend im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Letztendlich ermöglicht dies der lokalen Energieregulierungsbehörde E-Control, nicht von Gazprom genutzte Speicherkapazität einem anderen Unternehmen zuzuweisen.
Allerdings wird der Speicher nicht sofort heruntergeladen, sondern erst in einem zweiten Schritt. Zunächst verpflichtet das Gesetz den „Speichernutzer“ – im konkreten Fall „Gazprom Export“ – dazu, „die reservierte Kapazität, die er nicht systematisch ganz oder teilweise genutzt hat, unverzüglich anderen Personen anzubieten oder zurückzugeben an das Speicherunternehmen – im Falle der Gazprom-Tochter GSA.
Kommt der Speichernutzer Gazprom Export dieser Verpflichtung nicht nach, hat das Speicherunternehmen GSA „die reservierten, aber systematisch ungenutzten Speicherkapazitäten des Speichernutzers unverzüglich nach unverzüglicher schriftlicher Mitteilung vorzuhalten“, wie es in der einschlägigen Verfassungsbestimmung in § 104 Abs. 4 heißt Reservierte Speicherkapazitäten, die zum 1. Juli zu weniger als 10 Prozent ausgelastet sind, gelten als systematisch ungenutzt.
Wenn das Lagerunternehmen, dh. die Tochtergesellschaft der Gazprom GSA, die ungenutzten Speicherkapazitäten nicht von Gazprom Export entzieht, verliert die GSA selbst ihre Rechte als Speicherunternehmen, was die E-Control per Bescheid feststellen muss. Einsprüche haben übrigens keine aufschiebende Wirkung.
Und was passiert, wenn die E-Control GSA den Speicher wegnimmt? „Bei festgestelltem Verlust der Rechte eines Lagerhausbetreibers übernimmt der Lagersystembetreiber vorübergehend die Funktion eines Lagerhausunternehmens und kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen“, heißt es im Gesetz. (rot.)
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