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Energiekrise: Energiesparmaßnahmen werden ergriffen

Stand: 24.08.2022 13:48 Uhr

Das Kabinett hat den Weg für eine umfassende Verordnung zur Energieeinsparung geebnet. Ab September sollen öffentliche Gebäude generell nur noch mit maximal 19 Grad beheizt werden. Einschränkungen gelten auch für Privatpersonen.

Ab September kommen in Deutschland verschiedene Maßnahmen zum Energiesparen zum Einsatz. Dazu hat das Bundeskabinett in Berlin eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Maßnahmen müssen für sechs Monate angewendet werden.

„Regulierung hat Vorbildcharakter“, Daniel Pokracka, ARD Berlin, über Energiesparmaßnahmen

Tagesau 14:00, 24.08.2022

Öffentliche Gebäude dürfen ab Ende nächster Woche generell nur noch mit maximal 19 Grad beheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Durchgangsbereiche wie Flure, Lobbys oder Technikräume sollten möglichst nicht beheizt werden.

Es ist auch vorgesehen, die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen auszuschalten. Auch beleuchtete Werbeanlagen sollten nachts ausgeschaltet werden.

Einschränkungen gelten auch für Privatpersonen

Auch für Privatpersonen gibt es Einschränkungen: Sie dürfen ihre Pools nicht mehr mit Gas und Strom beheizen. Regelungen in Mietverträgen für eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt.

Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Eigentümer größerer Wohngebäude Kunden oder Mieter über den voraussichtlichen Energieverbrauch, die damit verbundenen Kosten und Einsparpotenziale informieren.

“Unabhängig von russischen Energielieferungen”

„Die Bundesregierung hat ihre Politik der Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen konsequent fortgesetzt“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habek. Es ist sehr wichtig, deutlich mehr Gas einzusparen – in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen und in möglichst vielen Privathaushalten.

„Wir stehen vor einer nationalen Anstrengung, und es muss eine starke Interaktion zwischen Regierung, Wirtschaft und Gesellschaft, Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handel und Verbänden und der Zivilgesellschaft geben. Jeder Beitrag zählt“, betonte er.

Eine weitere Verordnung, die das Kabinett ebenfalls verabschiedet hat, bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und muss ab Oktober für zwei Jahre umgesetzt werden. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche thermische Inspektionen für Gebäude mit Gasheizung vor.

Einsparungen von etwa 20 Prozent sind erforderlich

Generell gilt eine Verbrauchseinsparung von rund 20 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit als Bedingung dafür, dass Deutschland ohne Gas durch den Winter kommt. Weitere fünf bis zehn Prozent sollen die Industrie sowie die Wohnungs- und Bauwirtschaft beisteuern – etwa indem sie die Temperaturen in privaten Räumen freiwillig um zwei Grad senken.

Durch den Ersatz von Gaskraftwerken durch Kohle oder Öl sind Einsparungen von drei bis fünf Prozent geplant. Durch hohe Preise wurden bereits bis zu acht Prozent eingespart.

Niedrigere Mindesttemperaturen lehnt die Union ab

Die IG Metall sprach sich erneut gegen die beschlossenen niedrigeren Mindesttemperaturen an den Arbeitsplätzen aus. Das Absenken der Raumtemperatur unter das gesunde Maß im Herbst kann nicht nur für die Mitarbeiter ein Risiko darstellen, warnte Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban.

„Ein hoher Krankenstand kann auch ein Bumerang für die Wirtschaft sein. Und es braucht nicht viel Fantasie, um sich die produktivitätsdämpfende Wirkung von Schals und Handschuhen im Büroalltag vorzustellen“, ergänzt er.