In Deutschland wurden aufgrund von Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskrieges in der Ukraine erstmals Immobilien beschlagnahmt. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Montag mitteilte, wurden drei Privatwohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt sowie das Mietkonto beschlagnahmt.
Betrifft: Mitglied der russischen Staatsduma
Mitglied des russischen Staatswortes, dessen Name mit “L” beginnt. angegeben ist, und seine in München gemeldete Ehefrau. Die bayerischen Behörden ermitteln gegen das Ehepaar, weil es gegen EU-weite Sanktionen verstoßen haben soll.
Das russische Parlament behauptet, L. habe für die Resolution gestimmt, mit der Präsident Wladimir Putin die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk in der Ostukraine als unabhängige Staaten anerkennen wolle. Damit gehört L. zu den Personen, gegen die die Europäische Union am 23. Februar 2022 Sanktionen verhängt hat.
Damit stehen L. und seiner in München lebenden Frau K. keine Mittel mehr zu. Die Ermittlungen ergaben, dass dem russischen Ehepaar zwei Wohnungen in München gemeinsam gehören und die Ehefrau zudem alleinige Eigentümerin einer dritten Wohnung in der Hauptstadt ist.
Staatsanwaltschaft: Bisher gibt es keine derartigen Fälle
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I ist dies bundesweit der erste Fall, in dem nicht nur Vermögen „eingefroren“, sondern auch Immobilien beschlagnahmt wurden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist ein solches Verfahren auf der Grundlage der Strafprozessordnung und der Rechtsprechung möglich, obwohl es bisher kein solches Verfahren gegeben hat.
Die Miete geht mit sofortiger Wirkung an das Amtsgericht München
Die Mieteinnahmen aller drei Wohnungen in Höhe von rund 3.500 Euro werden einem deutschen Bankkonto gutgeschrieben. Deshalb ordnete das Landgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme der drei Wohnungen und des Bankkontos an.
Die entsprechenden Eintragungen in der Liegenschaft wurden am Montag vorgenommen, die Beschlagnahme wird also wirksam. Mieter können weiterhin in den Wohnungen wohnen, müssen aber ihre monatliche Miete ab sofort beim Amtsgericht München hinterlegen.
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