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Fall Leoni: Der Angeklagte soll die Tatnacht gefilmt haben

Die Staatsanwaltschaft will, dass während des Verfahrens Videoaufnahmen abgespielt werden. Der Anwalt des Opfers wird beantragen, dass die Öffentlichkeit nicht zugelassen wird.

von Christian Willim

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Nachdem in den vergangenen Tagen Einzelheiten zu den Umständen des Todes der 13-Jährigen bekannt wurden, ist nun bekannt geworden, dass mindestens einer der drei Verdächtigen den Martyrium des Mädchens gefilmt haben soll. Eine Sprecherin des Landesgerichts Wien bestätigte, dass „sich die Anklageschrift auf etwas Ähnliches beziehe“.

Am 26. Juni 2021 wurde Leonie von Passanten leblos auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt gefunden. Die drei Verdächtigen im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wurden nun angeklagt. Es wird behauptet, dass sie in dem Moment, in dem das Mädchen die Wohnung betrat, beschlossen, sie schwer unter Drogen zu setzen und sie gemeinsam zu vergewaltigen.

Laut Anklage will die Staatsanwaltschaft die Videoaufnahmen in dem Fall freigeben – ein Termin für den Fall steht noch nicht fest. Dass dieses belastende Material existiert, weiß auch der Anwalt des Opfers, Florian Høllwart: „Ich habe diese Informationen auch.“ Die Videos selbst kenne er nicht. „Wenn sie gespielt werden, werde ich darum bitten, dass das Publikum nicht zugelassen wird“, kündigt er an.

Höllwarth und sein Kollege Johannes Öhlböck vertreten Leonies Familie. Sie werden im Namen der Angehörigen in den Fall einbezogen. Im Falle einer Verurteilung werden Höllwarth und Öhlböck auch eine Amtshaftung gegen die Republik Österreich einklagen.

Sie werfen der Republik vor, dass die Asylverfahren für die Verdächtigen zu lange gedauert haben. Männer würden auch besser hören, wenn sie von den Behörden beobachtet würden.

Vergewaltigung mit Todesfolge

Den Verdächtigen werden Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Minderjährigen vorgeworfen. Dem ältesten Verdächtigen – der 23-Jährige war zur Tatzeit 22 Jahre alt – drohen zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Haft.

Die beiden anderen waren zur Tatzeit 18 Jahre alt. Sie werden als junge Erwachsene (zwischen 18 und 21 Jahren, Anm. d. Red.) angeklagt, was bedeutet, dass ihnen bei einer Verurteilung maximal 20 Jahre Gefängnis drohen.

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