Veröffentlicht 13. August 2022, 08:43 Uhr
Ferienwohnungs-Alptraum: „Die Kamera war direkt auf unser Bett gerichtet“
Ein Mann hat in seinem Ferienhaus in Spanien einen Bewegungsmelder mit Kamerafunktion gefunden. Nachdem er sich bei Booking beschwert hatte, bekam er sein Geld zurück.
aus
Céline Bittenhardt
Monira Djurdjević
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In den Räumen der gemieteten Ferienwohnung in Spanien waren nach Aussage eines Zürchers (38) Bewegungsmelder mit Kamerafunktion installiert.
Im Vertrauen
„Wir haben die Kameras gleich in der ersten Nacht entdeckt. Wir konnten es nicht glauben und waren geschockt“, sagt der Mann
Im Vertrauen
Das Ehepaar verzichtete auf eine Anzeige vor Ort. Nach Beschwerde bei Booking wurden sie erstattet.
Im Vertrauen
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Ein Mann aus Zürich und seine Freundin waren kürzlich in Spanien im Urlaub.
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In den Räumen der angemieteten Ferienwohnung waren nach Angaben des Ehepaars Bewegungsmelder mit Kamerafunktion installiert.
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Laut einem Privatermittler ist dies „absolut verboten“ und untersagt.
Ein Sommerurlaub in Javea, Spanien, begann für einen Zürcher und seine Freundin schlecht. Wie der 38-Jährige erklärte, seien in den Schlaf- und Wohnzimmern der von ihnen gemieteten Ferienwohnung Bewegungsmelder mit Kamerafunktion installiert worden. Die Kamera im Schlafzimmer war direkt auf das Bett gerichtet. „Wir haben die Kameras gleich in der ersten Nacht entdeckt. Wir konnten es nicht glauben und waren geschockt“, sagt der Mann. Verärgert kontaktierte er den Besitzer. Er teilte ihm mit, dass es sich um einen Bewegungsmelder handele, den er zum Schutz vor Einbrechern installiert habe.
„Ich habe ihm kein Wort geglaubt, ich habe die Kamera ausgerollt und das Model gegoogelt“, sagte der 38-Jährige. Es entpuppte sich als Bewegungsmelder mit Kamerafunktion. „Wir fühlten uns betrogen und sehr unwohl. Da in der Umgebung alles ausgebucht war, mussten wir bleiben.“ Das Ehepaar verzichtete auf eine Meldung vor Ort. Nach Reklamation bei Booking wurde das Geld zurückerstattet. Dem Zürcher reicht das nicht: „Wir erwarten, dass Booking abnimmt der Anzeige und auch rechtliche Schritte gegen den Vermieter zum Schutz anderer Fahrgäste einzuleiten.’
Wie Booking auf Nachfrage sagt, nehmen sie alle Datenschutzbedenken sehr ernst und haben die Immobilie von der Plattform entfernt, während die angesprochenen Probleme untersucht werden. „Der Eigentümer der Unterkunft hat bereits bestätigt, dass es im Schlafzimmer keine Kameras, sondern Einbruchsensoren gibt“, schrieb das Unternehmen auf Nachfrage. Aufgrund der Bedenken des Kunden nach dem Check-out beschloss die Unterkunft, eine Rückerstattung vorzunehmen. Booking lässt offen, ob das Angebot reaktiviert wird.
Im Alarmfall wird die Aufnahmefunktion aktiviert
Wie so ein Bewegungsmelder mit Kamerafunktion funktioniert, erklärt Heinz Gründler von der Alarm AG. «Bei einem solchen Modell wird die Aufnahmefunktion nur im Alarmfall aktiviert. Das bedeutet, dass die Alarmanlage eingeschaltet sein muss und der Bewegungsmelder Bewegung registrieren muss.» Die Aufzeichnungen werden dann an die Einsatzzentrale eines Sicherheitsunternehmens oder an private Nutzer des Geräts gesendet. „Grundsätzlich können Privatpersonen über die App die Geräte steuern, die Alarmanlage ein- und ausschalten und im Alarmfall auf die Aufzeichnungen zugreifen“, erklärt Gründler.
Es ist nicht erforderlich, während eines Alarms eine Sirene zu ertönen. Alarmanlagen können auch in den lautlosen Modus versetzt werden. Dass ein solches Gerät dauerhaft eingeschaltet bleibt, hält Gründler jedoch für unwahrscheinlich. „Diese Modelle werden mit Batterien betrieben, die bei regelmäßiger Nutzung bis zu fünf Jahre halten. Wenn es in Tagen in Betrieb genommen würde, wären sie sehr schnell aufgebraucht.” Solche Modelle werden laut Gründler auch in der Schweiz von Privatpersonen und Unternehmen eingesetzt, um unter anderem Fehlalarme und Sicherheitsfirmen und Polizei zu verhindern unnötig ausgehen. .
“So etwas ist absolut verboten”
Laut Privatdetektiv Erich Wunderli sind solche Bewegungsmelder mit Kamerafunktion in der Rezeption eines Hotels oder im Treppenhaus erlaubt: «In den Räumen einer Mietwohnung ist so etwas jedoch absolut verboten und untersagt. Hier gilt Datenschutz.» Auch Paolo Krasnich, Rechtsanwalt und Partner bei der Müller Paparis AG in Zürich, sagt, dass Aufnahmen im Intim- und Privatbereich meist nicht erlaubt seien.
Dies ist nur zulässig, wenn die betroffenen Personen damit einverstanden sind oder ein triftiger Grund, etwa ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse, vorliegt. „Allerdings darf innerhalb dieser Ferienwohnung kein überwiegendes Interesse bestehen, sodass die Ausschreibung unzulässig ist“, sagt Krasnich. Neben illegalen datenschutzrechtlichen Aufzeichnungen werden auch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen stark eingeschränkt.
„Im aktuellen Fall hilft nur eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei und mit Hilfe der Polizei die Löschung des Eintrags“, sagt Krasnich. Allerdings dürften die Einleitung und Durchführung eines Prozesses aufgrund der mittelmäßigen Aussichten auf eine finanzielle Entschädigung unverhältnismäßig sein.
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