Deutschland soll ein Rechtsextremist sein
Staatsanwälte fordern mehr als sechs Jahre Haft für Franco A.
Bedingung: 10:20 Uhr Lesezeit: 3 Minuten
Der Angeklagte Franco A. im Gerichtssaal
Quelle: pa/dpa/dpa/POOL/Arne Dedert
Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist für die Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten Ihre widerrufliche Einwilligung erforderlich, da Anbieter von eingebetteten Inhalten als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen. [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit kündbar). Dies umfasst Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der Vereinigten Staaten, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Der frühere Bundeswehroffizier Franco A. soll sich als Flüchtling ausgegeben und Anschläge geplant haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Sie hält A. für einen „rechtsextremen Terroristen“.
Im Prozess gegen den Terrorverdächtigen Franco A. hat die Staatsanwaltschaft am Montag eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Demnach soll der 33-Jährige eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben. Franco A. sei ein „Rechtsterrorist“, der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Außerdem wird ihm vorgeworfen, gegen das Gesetz über die Kontrolle von Militärwaffen und Betrug verstoßen zu haben.
Der derzeit entlassene Offenbacher Bundeswehrsoldat hat eine falsche Identität als syrischer Flüchtling angenommen und in diesem Zusammenhang Waren und Dienstleistungen bezogen. Franco A. wurde im Februar 2017 am Flughafen Wien festgenommen, als er versuchte, eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette zu stehlen. Woher die Waffe stammte und was er damit vorhatte, war zunächst unklar.
Die Bundesanwaltschaft entschied zugunsten des Angeklagten unter anderem, dass er nicht vorbestraft sei und einen Betrug eingestanden habe. Zudem waren die Pläne für den Anschlag nicht sehr weit fortgeschritten, etwa zeitlich und örtlich. Als mögliche Opfer des Anschlags sah er den damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD), die Grünen-Politikerin Claudia Roth oder den Gründer der Amadeu-Stiftung, Antonio Aneta Cahane. Letztere hatte er bereits in Berlin ausspioniert.
auch lesen
Ob er die syrische Identität angenommen hat, um einen Angriff auf Flüchtlinge zu vermuten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern, ließen die Bundesanwälte offen. Das könne man nicht mit Sicherheit sagen, sagte eine Gerichtssprecherin.
Franco A. besass laut Anklageschrift auch unerlaubt verschiedene Waffen und entwendete beispielsweise Munition aus Beständen der Bundeswehr. Die Bundesanwaltschaft sprach auch über die nationalistische, antisemitische und fremdenfeindliche Haltung des Angeklagten, die er unter anderem in seiner Masterarbeit ausführlich beschrieb. Außerdem besitzt er viele Nazi-Souvenirs und plant die Gründung eines “Zentralrats der Deutschen”.
Franco A. und seine Anwälte sprachen hingegen von Missverständnissen während des Prozesses und erklärten, er wolle die Beschwerden im Asylverfahren aufklären.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft erklärte in seinem Ersuchen, der Angeklagte habe während des Verfahrens gelogen und versucht, die offensichtlichen Motive seines Handelns zu verschleiern. In seiner Aussage gelang es ihm, Beweise und Beweise gegen sich selbst zu sammeln. Sie spricht auch über seine „wirren Gedanken“.
auch lesen
Auch die letzten Beweisanträge der Verteidigung und der Angeklagten wurden am Montagmorgen geprüft. Der 33-Jährige äußerte sich unter anderem zu Waffen, darunter Macheten, die bei ihm gefunden wurden. Sie müssten die Umwelt schützen, damit sich seine Angehörigen im Falle eines möglichen Bürgerkriegs wehren könnten, „wenn Horden hereinkommen“, sagte er.
Es rechtfertigte auch die Verwendung gefälschter Adressen und personenbezogener Daten. Dies liegt unter anderem daran, dass er mit personenbezogenen Daten stets restriktiv umgegangen ist. Und bei David Benjamins „Pseudonym“ ging es nicht um einen Angriffsplan, sondern um Asyl.
Nach über einem Jahr geht der Rechtsstreit zu Ende. Angeklagte und Angeklagte werden voraussichtlich am 24. Juni sprechen. Das Urteil wird am 5. Juli erwartet. Franco A. war derweil frei, sitzt aber seit Februar wieder in Untersuchungshaft.
Add Comment