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Frist bis Ende Oktober: Viel Frust bei der Grundsteuererklärung

Stand: 18.08.2022 12:15 Uhr

In diesem Jahr ist für mehr als 35 Millionen Grundstücke und Grundstücke eine zusätzliche Steuererklärung erforderlich: Die Grundsteuer muss neu berechnet werden. Doch damit haben viele Besitzer zu kämpfen.

Von Juri Sonnenholzner, SWR

Monica Heuer hat Glück. Im Angesicht ihres Enkels. “Wenn ich es nicht gehabt hätte – obwohl ich viele Jahre im Finanzamt gearbeitet habe – hätte ich es nicht gesammelt.” Und der 75-jährige Rentner wirkt keineswegs vor dem Bildschirm, als seien Computerprogramme und Eingabemasken technisches Neuland. Ihre Finger bewegen sich einfach auf dem Rad der Tastatur und der Maus.

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Allerdings war es ein nervenaufreibendes Unterfangen, bis man wie jetzt zweieinhalb Monate vor Ablauf der Frist auf ‚Abschicken‘ klicken und seine Grundsteuererklärung abgeben kann: „Das erste, was kompliziert ist, ist die Installation des Steuerprogramms Elster me: dass in Deutschland die Zugangsdaten noch per Post verschickt werden. Deshalb musste sie tagelang warten, bis sie überhaupt mit dem Programm beginnen konnte. “Und davor haben Sie viele E-Mails mit Ratschlägen erhalten, die teilweise völlig unverständlich waren.”

Fehlermeldungen beim Einloggen

Für mehr als 35 Millionen „Wirtschaftseinheiten“ – Grundstücke, Häuser, Wohnungen – deutschlandweit muss ein neuer Einheitswert ermittelt werden. Das bedeutet: millionenfache Enttäuschung. Laut vielen Leuten in Internetforen tauchen bei der Eingabe immer wieder Fehlermeldungen auf: Die eingegebenen Daten stimmen nicht mit den Angaben in den vorherigen Feldern des Formulars überein, die Korrekturhinweise sind unverständlich. „Ist ein unverheiratetes Paar mit einem Haus Einzelunternehmer oder Lebenspartner?“ ist eine der gestellten Fragen.

Neuregelung: Probleme bei der Berechnung der Grundsteuer

17.08.2022 20:09

Immerhin erhielt Monica Heuer vom Finanzamt ein „Stammdatenblatt“ mit Angaben des Nachlassamtes. Fehler muss der Besitzer selbst suchen und finden. Dann kann er alles händisch erledigen, muss die Erklärung aber meist online absenden, nur in Ausnahmefällen mit Papierbegründung. Dies ist eine Barriere für Menschen ohne Computer- oder IT-Kenntnisse.

Kai Warnecke von der Interessengemeinschaft „Haus und Grund“ ärgert sich darüber: „Der Staat in Form der Finanzverwaltung verlangt, dass Unterlagen anderer Landesbehörden gesammelt und dann digitalisiert werden. Wenn alles so einfach wäre, könnten die Finanzbehörden es selbst tun, es tun und nicht die Bürger dafür einsetzen. Es ist teilweise sehr zynisch, was man von Finanzbehörden und auch von Finanzministerien hört.”

Zeit oder Geld opfern?

Rudy Kessler aus Lahnstein tat sich mit der Berechnung der Wohnfläche schwer: Im Laufe der Jahrzehnte gab es hier und da An-, Aus- und Umbauten; keine genauen Unterlagen. Schrägdächer werden ab zwei Metern vollflächig, ab einem Meter nur noch halb ausgeführt. “Es ist schwer. Ich musste es zuerst lesen.”

Das alles kostet Geld, wenn es an Architekten oder Gutachter vergeben werden muss, wenn sie einen solchen Auftrag überhaupt annehmen. Oder das Wetter. Doch das sei zu eng, sagen der Bund der Steuerzahler und andere Interessengruppen. Grundsteuererklärungen sind bis zum 31. Oktober fällig. „Nach zwei Jahrzehnten haben die Bürger in den Sommerferien Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Man kann wirklich nicht weniger am Bürger interessiert sein“, kritisierte Warnecke und spielte damit auf den seit Mitte der 1990er Jahre schwelenden Grundsteuerstreit an.

Politik vermeidet Aufwand

Tatsächlich überrascht der plötzliche Zeitdruck in der Politik: Früher mussten die Finanzämter regelmäßig den Wert des Grundstücks ermitteln, um die Veranlagung zu ermitteln. Sie muss für die vermögensbezogenen Steuerformen „einheitlich“ besteuert werden können: derselbe Steuersatz zum Beispiel für die Verteilung, die Erbschaft und den Anteil des Gesamtvermögens des Eigentümers an der einmal erhobenen Vermögenssteuer.

Seit 1964 hat der Staat jedoch keinen einzigen Wert gesetzt – zu viel Aufwand. 1995 ließ das Bundesverfassungsgericht dennoch die Verwendung von Richtwerten für die Grundsteuer zu, allerdings nur übergangsweise. Ein neues Verfahren musste her. Doch seither zögerten alle Regierungen angesichts der gewaltigen Aufgabe, bis das Bundesverfassungsgericht im April 2018 den festgesetzten Wert und damit die bisherige Berechnung der Grundsteuer endgültig anerkannte.

Ziemlich niedrige Rücklaufquoten bisher

Vier Jahre später, in vier Monaten, müssten die Bürger wieder aufholen, sagen Kritiker. Die Daten zu den Erklärungen der Finanzministerien zeigen jedoch, dass diejenigen, die sie abgeben sollten, sich tatsächlich nicht beteiligen: Im Land Mitte August, anderthalb Monate nach Eröffnung des Verfahrens, im Schnitt nur noch zehn Prozent Erklärungen eingegangen sind.

DIHK-Präsident Peter Adrian erinnerte kürzlich an die historischen Zusammenhänge der Reform mit der Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise: „In einer der schwierigsten Phasen seit dem Zweiten Weltkrieg müssen viele Unternehmen umfassende Grundsteuerdaten liefern Finanzbehörden bis Ende Oktober Das Unternehmen steht angesichts der kurzfristigen und aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation vor großen Herausforderungen.”

Angebote zu helfen

Wenn es so langsam weitergeht, wird die Frist zum 31. Oktober besiegelt? Die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Doris Ahnen, verweist auf die großen Anstrengungen…