Ab dem 1. August gilt die Quarantäne- und Trennungswarnung nicht mehr für positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Stattdessen gelten Verkehrsbeschränkungen.
Kurz gesagt bedeutet dies, dass Infizierte jetzt überall hingehen dürfen, außer in weniger sensible Orte wie Krankenhäuser und Pflegeheime, solange sie jederzeit eine FFP2-Maske tragen. „Dnes“ hat hier bereits ausführlich über die Regeln berichtet.
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Zwar seien keine großflächigen Kontrollen der neuen Regelungen geplant, die Polizei solle aber zumindest weiterhin stichprobenartig Kontrollen durchführen, erfuhr “Heute” am Donnerstag aus dem Gesundheitsministerium. Der Rauchdienst sagt, dass, wenn Beamte Grund haben, den Infektionsstatus der überprüften Person zu vermuten, dies ebenfalls überprüft wird. Unklar blieb, wie dies ohne Trennungsbescheid in der Praxis bewerkstelligt und verifiziert werden sollte. Der Votant verwies auch auf die Wahrheitspflicht der Exekutive.
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Bußgelder bis zu 2.900 Euro
Man sollte es also nicht so träge nehmen und die neuen Regeln nicht wie ein Infizierter ignorieren. Wer beispielsweise trotz des Verbots einen gefährdeten Bereich wie Krankenhäuser oder Pflegeheime betritt oder außerhalb seines privaten Wohnbereichs ohne Maske erwischt wird, wird angezündet.
Denn dann machen Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, die mit Bußgeldern von 145 Euro bis 1.450 Euro geahndet wird, im Wiederholungsfall bis zu 2.900 Euro. Andernfalls droht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.
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Wer krank ist, bleibt zu Hause
Auch in den nächsten Monaten setzt die Regierung auf eine Kombination aus Auffrischimpfungen und verstärktem Einsatz von COVID-19-Medikamenten. Damit soll ein wirksamer Schutz für Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Schlaganfall erreicht werden. Die Isolation der Infizierten wird ab dem 1. August durch eine zehntägige Bewegungsbeschränkung ersetzt. Eckpfeiler:
➤ Wer krank ist, bleibt zu Hause. Krankenstand tritt wie jede andere Krankheit auf.
➤ Infizierte ohne Symptome können ihre Wohnung verlassen und zur Arbeit gehen. Sie müssen jederzeit eine FFP2-Maske tragen. (Ausnahme: im Freien mit mindestens 2 Metern Abstand zu anderen Personen.)
➤ Die Bewegungseinschränkung dauert zehn Tage. Eine kostenlose Testung mittels PCR-Test ist nach fünf Tagen möglich.
Herbst-Notfallplan
In einer Weiterentwicklung hat die Bundesregierung am Dienstag den alternativen Bewirtschaftungsplan vorgestellt. Sie sieht geeignete Maßnahmen vor, darunter Tests, Impfungen und Therapien für vier Szenarien der weiteren Entwicklung der Pandemie. Die Szenarien reichen vom Idealfall, in dem COVID-19 wie eine normale Atemwegserkrankung aussieht, bis zum schlimmsten Fall, in dem schwere Erkrankungen und Todesfälle zunehmen.
Es enthält auch eine Reihe von Regierungsplänen zur Bewältigung der Pandemie.
Endgültiges Verhältnis
Im günstigsten Fall dienen die Tests nur der Diagnose; Dann gibt es keine Maskenpflicht oder Einschränkungen aufgrund von G-Regeln. Im ungünstigsten Fall wird das Tragen von Masken, die Einschränkung von Veranstaltungen oder Nachtgastronomie und sogar eine nächtliche Ausgangssperre gefordert. Das endgültige Verhältnis wird dann ein kurzer, aber schwerer Lockout sein. Danach ist auch geplant, die Tests auf die gesamte Bevölkerung auszudehnen.
Für die Bereiche Schule, Arbeit, Kultur, Sport, Strafvollzug und Reisen ist im Strategiedokument auch das Vorgehen für verschiedene Szenarien beschrieben. Ziel ist es, in allen Bereichen möglichst einheitliche und leicht verständliche Maßnahmen anzuwenden und gleichzeitig Einschränkungen möglichst zu vermeiden. Eines der Szenarien ist nicht fest definiert – auch gemischte Varianten sind möglich.
RCP-Zeit des Nav-Kontos 30.07.2022, 11:51 | Akt: 30.07.2022 11:58 Uhr
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