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Gaspreis: Robert Habek bereitet die Alarmstufe des Gasnotfallplans vor

Wirtschaft Aufgrund erfolgloser Lieferungen in Russland

Bundesregierung bereitet Alarmstufe für Gasnotfallplan vor – mit kostspieligen Folgen für Energiekunden

Bis: 17:57 | Lesezeit: 4 Minuten

“Habek ist bereit, das Tabu zu brechen. Aber nicht dort, wo es darauf ankommt.“

Unionsfraktionschef Jens Spahn kritisierte im Interview mit WELT die Einsparpläne von Klima- und Wirtschaftsminister Habek. Aus Sicht von Span Habek wäre er erst auf halbem Weg, “er will immer noch nicht über Atomkraftwerke sprechen”.

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Robert Habek reagierte auf die Ausfälle bei der Versorgung Russlands. Laut WELT steht die zweite Stufe der Notstandsregulierung bevor. Für Gaskunden wird es bald noch teurer.

Die Bundesregierung bereitet die Bekanntgabe des nationalen Gasnotfallplans in wenigen Tagen vor. Das hat WELT aus Kreisen der Energiewirtschaft erfahren. Diese zweite Stufe der Überregulierung kann den Erdgaspreis für alle Verbraucher sofort und deutlich erhöhen.

Laut WELT hat Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Patrick Greichen am Montag die Energiebranche auf den bevorstehenden Umzug vorbereitet. Anbieter müssen „davon ausgehen“, dass die Alarmstufe innerhalb von fünf bis zehn Tagen bekannt gegeben wird, bestätigten vier mit dem Vorgang vertraute Personen auf Nachfrage von WELT. Mit der Ankündigung wandte sich Greichen an die 55 Vorstandsmitglieder des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Das Ministerium wollte den Sachverhalt weder bestätigen noch dementieren. Auch Vertreter der Energiewirtschaft blieben zurückhaltend: „Die BDEW-Gremiensitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

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Laut WELT bereiten sich die Unternehmen der Energiewirtschaft jedoch seither auf die kommende Alarmstufe vor. Die Bundesregierung hat auf die Kürzungen der russischen Gaslieferungen in der vergangenen Woche reagiert. Unter dem Vorwand technischer Probleme drosselte der Gazprom-Konzern die Lieferungen durch die wichtige Gaspipeline Nord Stream um 1 bis 40 Prozent. Seitdem spricht Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) von einer “ernsten Lage”.

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Bedingung für die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans ist „ernsthafte Reduzierung der Gasflüsse“ oder „längerer technischer Ausfall wichtiger Infrastrukturen“. Auch das „hohe Risiko langfristiger Engpässe“ könne die Warnstufe erhöhen. Diese Kriterien scheinen erfüllt zu sein. Auf die Alarmstufe folgt lediglich die „Notfallstufe“, die bei physikalischen Engpässen in Deutschland angesagt wird.

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In diesem Fall wird der Markt gestoppt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird dann in ihrer Rolle als „Bundeslastverteiler“ die geplante wirtschaftliche Versorgung einzelner Branchen und Kundengruppen bedarfsgerecht übernehmen. Da private Verbraucher als „besonders geschützte Kunden“ gelten, betrifft dies zunächst die Branche.

Die Gaspreise haben sich versechsfacht

Folgen hat die Warnstufe bisher nur in der Energiewirtschaft. Doch mit der Novellierung des Energiesicherheitsgesetzes (EnSig) Mitte Mai erhielten Gasversorger „das Recht, ihre Gaspreise in angemessener Höhe an ihre Kunden anzupassen“, sobald die BNetzA die Alarmstufe in einer Pressemitteilung veröffentlicht hatte.

Lieferanten, die aufgrund des Ausfalls russischer Lieferungen gezwungen sind, teures Erdgas als Ersatz zu kaufen, können ihre Mehrkosten dann direkt an ihre Kunden weitergeben. Das Ausmaß dieser zusätzlichen Käufe ist derzeit unklar.

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Daher ist auch ungewiss, wie hoch der Preisanstieg nach Ausrufen der Alarmstufe ausfallen wird. Energiewirtschaft, Industrie und Bundesregierung diskutieren dem Vernehmen nach noch, ob es einer weiteren gesonderten Regelung des Wirtschaftsministeriums zur Anschaffungskostenabwälzung bedarf.

Warum die Bundesregierung das Signal jetzt auslösen will, ist nicht ganz klar. Die Politik möchte die Verbraucher möglicherweise vor extremen Überzahlungen schützen, wenn sie ihre nächste jährliche Gasrechnung erhalten. Da sich die Großhandelspreise für Gas etwa versechsfacht haben, schätzen die Verbraucherzentralen, dass auf einen Drei-Personen-Haushalt eine Nachzahlung von 2.000 Euro zukommen könnte.

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Andere Schätzungen gehen von noch höheren Nachzahlungen und entsprechend steigenden Vorauszahlungen aus. Das dürfte viele Privathaushalte überfordern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert bereits ein Verbot von Gasschleusen für Säumige.

Russland hatte bereits Lieferverträge mit seiner deutschen Tochtergesellschaft Gazprom Deutschland gekündigt, nachdem die Bundesregierung das Unternehmen in Gewahrsam genommen hatte. Seitdem muss der Bund treuhänderisch Ersatzgas am Markt einkaufen, damit Gazprom Germania seine Lieferverträge mit Stadtwerken weiterhin bedienen kann. Um die Verbraucher vor den Folgen der Pleite von Gazprom Germania zu schützen, hat die Bundesregierung allein diesem Unternehmen bereits einen Kredit in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Wenn Moskau die Situation mit anderen Gasimporteuren eskaliert, dürfte das die Förderbank KfW oder den Bundeshaushalt überfordern. Dann gäbe es keine Alternative dazu, die Anschaffungskosten sofort an den Endverbraucher weiterzugeben, um einen kaskadenartigen Zusammenbruch der Versorgerbranche zu verhindern.

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