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Gegen Pleite des Gassektors: Energiekonzerne müssen Preisspitzen weitergeben können

Gegen Insolvenzen im Gassektor sollen Energiekonzerne Preisspitzen weitergeben können

05.07.2022 17:33 Uhr

Wegen der Beschränkung russischer Gaslieferungen geraten Energiekonzerne wie Uniper in Schwierigkeiten. Mehrkosten dürfen sie bisher nicht an die Kunden weitergeben. Dies soll in Notsituationen möglich sein, heißt es im Kabinettsbeschluss. Andere Instrumente dienen der Insolvenzvermeidung.

Damit starke Preisspitzen im Gasmarkt an die Kunden weitergegeben werden können, hat die Bundesregierung ein neues Instrument beschlossen. Dies sollte jedoch möglichst verhindert werden. Aus diesem Grund wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Staat die ins Stocken geratenen Energiekonzerne mit Staatshilfen retten kann. Das Kabinett habe die entsprechenden Gesetzesänderungen im schriftlichen Verfahren eingeleitet, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Dazu gehört auch die Erweiterung des „Werkzeugkastens“ für mögliche Energiesparmaßnahmen.

„Die Lage auf dem Gasmarkt ist angespannt und eine Verschärfung der Lage können wir leider nicht ausschließen“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habek. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass sich die Lage verschärfen wird. Deshalb müssen Werkzeuge geschärft werden. Mit den jüngsten Änderungen will Habek eine Kettenreaktion von Insolvenzen im Gassektor verhindern. „Wir werden uns keine systemische Wirkung auf den deutschen und europäischen Gasmarkt erlauben, weil es dann zu Dominoeffekten kommt und andere Branchen oder die Versorgungssicherheit generell durch den Ausfall eines Unternehmens beeinträchtigt werden.“

Hintergrund ist die Drosselung der russischen Gaslieferungen über die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1. Dies hat Deutschlands größten Importeur von russischem Erdgas, Uniper, in Turbulenzen und Rufe nach Staatshilfen gebracht. Probleme können schlimmer werden. Die jährliche Wartung von Nord Stream 1, die normalerweise zehn Tage dauert, beginnt am 11. Juli. Die Sorge ist, dass Russland nach der Reparatur den Gashahn nicht wieder aufdrehen wird.

Uniper ist derzeit nicht in der Lage, zusätzliche Gasbezugskosten an die Kunden weiterzugeben. Das Unternehmen kündigte an, dass dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen würde. Nach Ansicht des Ministeriums sollen nun Stabilisierungsmaßnahmen für Energieunternehmen im Vordergrund stehen – damit nicht auf Preiskorrekturmechanismen zurückgegriffen werden muss. Das Energiesicherungsgesetz sieht bereits ein „Preisanpassungsrecht“ vor. Allerdings wird nun optional ein Gebührensystem geschaffen, um die Lasten gleichmäßiger auf alle Kunden zu verteilen. Der bestehende Mechanismus ist laut Ministerium strenger und hängt davon ab, welcher Importeur die Preise weitergibt.