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Gerhard Schröder verklagt den Bundestag: Als “absolutistisches Fürstentum”

Ehemaliger Bundeskanzler von Deutschland

„Absolutistischer Fürstenstaat“ – Gerhard Schröder verklagt den Bundestag

Stand: 07:32 | Lesezeit: 2 Minuten

Schröder klagt beim Bundestag auf Wiederherstellung der Sonderrechte

Im Frühjahr entzog der Haushaltsausschuss des Bundestages Altkanzler Schröder seines Amts- und Personalrechts. Jetzt will er seine Privilegien zurückbekommen – durch die Gerichte.

Nach dem Widerruf seiner Sonderrechte im Mai klagte Altkanzler Gerhard Schröder vor dem Bundestag. Deutschland behandle ihn wie einen “absolutistischen Fürstenstaat”, klagte Schröders Anwalt. Der Altkanzler wollte sein Amt und seine Mitarbeiter zurück.

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) klagt beim Bundestag auf Wiederherstellung der im Mai aufgehobenen Sonderrechte. Schröder fordere die Rückgabe des besetzten Büros des Altkanzlers an ihn, sagte sein Hannoveraner Anwalt Michael Nagel am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Er brachte für Schröder die entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages, Schröders Mittel für die Ausstattung seines Bundestagsbüros zu kürzen und das Büro zu suspendieren, sei rechtswidrig, teilte die Kanzlei in einer dpa vorliegenden Stellungnahme mit.

„Altkanzler Gerhard Schröder soll sich nicht mehr um die sogenannten ‚Amtsfolgen‘ kümmern. „Es wird jedoch nicht präzisiert, was ‚dauerhafte Dienstpflichten‘ eigentlich sind, wie ihre Annahme oder Nichtannahme festgestellt wird und wie ansonsten zu verfahren ist“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Dem gesamten Vorgang sei „auf die Stirn geschrieben, dass die Entscheidung des Haushaltsausschusses durch andere als die in den „neuen Regeln“ festgelegten Gründe zustande gekommen sei. Solche Entscheidungen erinnern eher an einen absolutistischen Fürstenstaat“ aus Sicht der Art und Weise in denen sie entstanden sind” und in einem demokratischen Rechtsstaat nicht fortbestehen dürften, erklärten Schröders Anwälte.

Ganz in der Nähe von Wladimir Putin

Der Altkanzler ist wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin heftig kritisiert worden. Allerdings rechtfertigte der Haushaltsausschuss weder die teilweise Aussetzung der Privilegien Schröders für seine Arbeit für Energiekonzerne noch seine Haltung gegenüber Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine.

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Vielmehr müsse „die Ausstattung von Altkanzlern im Einklang mit den aktuellen Aufgaben des Amtes erfolgen“, hieß es in der Verordnung. Das konnten die Parlamentarier bei Schröder offenbar nicht erkennen. Mehr als 400.000 Euro flossen im vergangenen Jahr aus der Staatskasse für Personalkosten in Schröders Büro. Schröder erhält nach dem Urteil weiterhin seine 8.300 Euro Rente sowie die persönliche Absicherung.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete die Entscheidung im Mai als “logisch”. Das Europäische Parlament hat sich im Rahmen der Entscheidung mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Erst am Montag hatte die Schlichtungskommission der GSDP in Schröders Heimatstadt Hannover den Parteiausschluss des Ex-Kanzlers zurückgewiesen.

Schröders Hannoveraner Anwalt gilt als einer der bekanntesten Strafrechtler Deutschlands. Er vertrat unter anderem den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff.