Stand: 07.07.2022 20:50
Die Pläne für den ersten Abschnitt der niedersächsischen Küstenautobahn A20 sollen verbessert werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag.
Das Gericht erklärte den Planfeststellungsbeschluss für den 13 km langen Abschnitt zwischen Vesterstede und Jaderberg für „rechtswidrig und nicht durchsetzbar“. Damit hat der Bundesverband für Umwelt und Naturschutz (BUND) einen Teilerfolg erzielt. Die Umweltorganisation klagte gegen den Bau der Autobahn.
Gericht: Der Autobahnabschnitt sollte nicht durch Moore führen
Der 9. Senat kritisierte speziell die Stickstoffberechnung für das Habitatgebiet Fauna-Flora-Garnholt. „Die der Planung zugrunde liegende Stickstoffberechnung war von Anfang an sehr genau“, erklärte der Vorsitzende Richter. Es ist möglich, dass das Naturschutzgebiet darunter leidet. Das Bundesverwaltungsgericht wies zudem darauf hin, dass der fragliche Abschnitt nicht durch das Moor führen dürfe. Inzwischen wurde eine Klage eines Landwirts auf Enteignung wegen des Neubaus abgewiesen.
Für den Ausbau müssen Elbe und Weser untertunnelt werden
Die bestehende Küstenautobahn wird von Szczecin in Polen über Bad Zegeberg in Schleswig-Holstein bis nach Niedersachsen an die niederländische Grenze verlängert. Tunnel unter Elbe und Weser sind geplant. Mit 121 Kilometern allein auf niedersächsischer Seite ist die umstrittene A20 eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte Niedersachsens.
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BUND: A20 eines der klimaschädlichsten Projekte der Bundesregierung
Niedersachsens BUND-Vorsitzende Susanne Gerstner zeigte sich einerseits erfreut über die Entscheidung. Die Planungsfehler waren offensichtlich. Sie kritisierte jedoch, dass das Gericht zentrale Themen wie Klimaschutz und Bedürfnisse „in keiner Weise berücksichtigt“ habe. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der jüngeren Generation. Die A20 ist eines der klimaschädlichsten Projekte im Bundesverkehrswegeplan.“ Gerstner kündigte weiteren Widerstand gegen die Küstenautobahn an.
Althusmann und die IHK sehen die Pläne durch die Gerichtsentscheidung weitgehend bestätigt
Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU) hingegen sieht in der Entscheidung einen „bedeutenden Schritt“ für den weiteren Bau der Autobahn 20. Laut Althusmann sei daher klar, „dass das Projekt die nötige Berechtigung hat der Plan und – wenn die konkreten vom Gericht beanstandeten Punkte beseitigt sind – die Mängel grundsätzlich verwirklicht werden können.“ Ähnlich äußerten sich die Industrie- und Handelskammern (IHK) Bremen und Bremerhaven, Oldenburg und Stade Aus Sicht sieht das Bundesverwaltungsgericht die Festlegung der gesetzlichen Vorgaben im sogenannten Bundesverkehrsplan für verbindlich an. Das Urteil stelle den Bau der Autobahn nicht in Frage, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Gericht: Für die nächsten Bauabschnitte gilt das Klimaschutzgesetz
Das Bundesverwaltungsgericht betonte, es habe gründlich geprüft, ob das geltende Klimaschutzgesetz zu berücksichtigen sei. Der Planfeststellungsbeschluss fiel jedoch 2018 – und damals war das Gesetz noch nicht in Kraft. Anders sieht es bei den aktuellen Planungen für weitere Abschnitte aus: „Für weitere Abschnitte der A20 wird das Klimaschutzgesetz gelten“, sagte der Vorsitzende Richter.
Ein weiterer Protest ist in Westerstede geplant
Vor der Urteilsverkündung hielt die Aktionsgruppe Moor Stays Moor eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude ab. Gegner der Autobahn fordern auch ein Aktionswochenende ab dem 15. Juli im Protestcamp A20 bei Vesterstede in Amerland.
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Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 07.07.2022 | 4 Uhr nachmittags
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