Das 40 Quadratmeter große Wohnhaus der Familie Kaufmann in Frastanz soll dem Erdboden gleichgemacht werden. Die Hütte sei ein illegales Ferienhaus, sagt Frastanzs Bürgermeister Walter Gomm. Die Gemeinde schickte der Familie einen Abrissbescheid. Der Abriss und die Entfernung des Bauwerks, einschließlich der Terrasse und der Stützmauer, sollten veranlasst werden – so das Schreiben der Gemeinde vom September 2021.
Seit dem 19. Jahrhundert in Familienbesitz
Die Hütte ist seit dem 19. Jahrhundert im Besitz der Familie Kaufman. Anfang der 1970er Jahre wurde es renoviert und leicht erweitert. 2018 wurden bei Renovierungsarbeiten die Bretter ausgetauscht, woraufhin das städtische Bauamt kam und die Kaufmans darauf hinwies, dass in der Kabine illegal gearbeitet worden sei.
Die Kaufmans wehrten sich mit einem Anwalt und legten Berufung gegen die Abrissverfügung ein. Der Hubraum sei seit dem Umbau Anfang der 1970er-Jahre gleich geblieben, behauptet Familienanwalt Christoph Hammerle.
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Keine Baugenehmigung gefunden
Das Landesverwaltungsgericht hat sich nun aber mit der Gemeinde darauf geeinigt, dass die Hütte abgerissen werden soll. Laut Bürgermeister Gom ist die Baugenehmigungsakte aus den 1970er Jahren nicht mehr auffindbar. Für sie gelten jedoch die aktuellen Gesetze und der Regulierungsplan. Demnach soll das Gebäude so nicht hier stehen. „Generell ist zu beachten, dass dieser Bereich des Stutzbergs immer als Freifläche ausgewiesen wird“, sagt Gomm.
Anwalt: Auch andere Hütten ohne Aufzeichnungen
Rechtsanwalt Hamerle sprach von der Willkür der Gemeinschaft. „Während des Baus in den 1970er Jahren waren bereits der damalige Bürgermeister und der damalige Leiter der Bauverwaltung hier. Der Familie Kaufmann kann also kein Vorwurf gemacht werden, dass in der Gemeinde keine Bauunterlagen zu finden sind“, argumentierte Hamerle.
Und Hämmerle kritisiert, dass das Gericht nicht berücksichtigt habe, dass es mehrere solcher Hütten in der Gegend gebe. „Sie haben auch keine Aufzeichnungen. Wie konnte es nicht nur bei der Familie Kaufman der Fall sein, sondern auch bei anderen Immobilien scheint alles in Ordnung zu sein. Und was macht die Gemeinde dort?’
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„Nicht kampflos aufgeben“
Die Besitzer sind nach dem Urteil schockiert. Sie erwägen nun, vor den Verwaltungsgerichtshof zu gehen oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. “Wir müssen etwas machen. Wir können die Lodge nicht kampflos aufgeben“, sagt Mitinhaber Herbert Lampert. Dennoch ist über die Jahre viel Herzblut und viel Liebe und Arbeit in die Lodge geflossen. Unternimmt die Familie nichts, muss sie ihre geliebte Hütte innerhalb von vier Monaten auf eigene Kosten abreißen.
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