Das Bundesamt für Bevölkerungshilfe und Katastrophenschutz (BBK) hat die bundesweite Warnung vor dem Coronavirus aufgehoben. Auf der Website der Agentur hieß es mit Stand Freitag: „Heute, 2. September 2022, war die bundesweite Coronavirus-Warnung mit dem Titel ‚Coronavirus: Information des Bundesgesundheitsministeriums‘ in der NINA-Warn-App klar.“ Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach (SPD).
Aufhebung der Corona-Warnung: Diese kommt nicht von uns, schreibt das Gesundheitsministerium
Von dort kam am Freitagnachmittag jedoch eine Richtigstellung: „Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Nachricht nicht versendet“, stellte das Ministerium in einer Pressemitteilung klar. Gleichzeitig heißt es: „Das Corona-Virus stellt weiterhin eine ernsthafte Gefahr für Ihre Gesundheit dar. Nutzen Sie die Corona-Impfangebote und frischen Sie ggf. Ihren Impfschutz auf (…). Auch das Robert Koch-Institut schätzt das Gesamtrisiko durch Covid-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch ein.
Aber warum hat die NINA-Alarm-App Entwarnung gegeben?
Das Gesundheitsministerium erklärte, es gebe „technische Gründe“ und fügte eine komplizierte Erklärung hinzu: „Eine differenzierte Berücksichtigung anderer Warnungen war nicht möglich, solange es landesweit Corona-Warnungen gab“, schrieb das Ministerium. Regionale Corona-Warnungen von Bundesländern, Regionen und Kommunen sind auch nach dem Update weiterhin einsehbar.
Auch die BBC schrieb in ihrem Bericht, dass die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene, Tragen einer täglichen Maske) weiterhin eingehalten werden sollten. Der Grund für die Aufhebung der Abmahnung lautet: „Durch die Aufhebung der bundesweiten Abmahnung wird die Übersichtlichkeit der NINA-Abmahnanwendung nochmals stark erhöht.“
Aber am Ende war es nicht ganz klar. Die BBC kündigte für Freitag eine weitere Erklärung an.
Noch strengere Maßnahmen ab 1. Oktober?
Sicher ist, dass für Herbst und Winter strengere staatliche Eingriffsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Pandemie geplant sind. Ab dem 1. Oktober gelten die neuen Corona-Regeln.
Das neu konzipierte Infektionsschutzgesetz basiert nach dem Willen der Bundesregierung auf einer Kombination aus mehreren bundeseinheitlichen Regelungen und ergänzenden Landesregelungen in zwei Stufen. Ab Oktober gilt landesweit eine Maskenpflicht im Bahn- und Flugverkehr, in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen gilt eine Masken- und Testpflicht. Zudem soll den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, je nach Infektionslage auf die Entwicklung der Pandemie zu reagieren. (mit AFP)
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