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Hasskriminalitätsberichte: Ermittlungen gegen Polizisten nach der Kapitulation Böhmermann

Stand: 28.05.2022 19:50

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, aber es gibt eindeutige Defizite in der Strafverfolgung in Deutschland. Eine Aktion des „ZDF Magazins Royal“ hat sogar bereits zu strafrechtlichen Ermittlungen der Polizei geführt.

Die Recherchekampagne von Moderator Jan Bömermann für seine Sendung „ZDF Magazin Royal“ zum Aufspüren von Hasskriminalität im Internet hat Auswirkungen auf Polizeibeamte in mehreren Bundesländern.

In Bremen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Polizisten wegen des Verdachts der Frustration. Auch in Sachsen-Anhalt haben interne Ermittlungen begonnen. Seit „in der vergangenen Woche konkrete Vorwürfe bekannt geworden“ seien Ermittlungen gegen einen Polizisten wegen des Verdachts der Unterlassung der Strafverfolgung eingeleitet worden, teilte die Polizeiinspektion Magdeburg mit.

Am Freitagabend wurde die Folge des „ZDF Magazins Royale“ online veröffentlicht und auch im Fernsehen ausgestrahlt.

Meist ein langsamer Ermittlungsprozess

Im vergangenen Sommer meldete die Redaktion hinter Moderator Böhmermann sieben offenbar strafbare Hassvorwürfe an Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern und beschrieb später das schleppende Tempo der Ermittlungen.

Morddrohungen wurden ebenso gezeigt wie antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche, rechtsextreme Symbole. In einigen Staaten wurden die Anzeigen nicht einmal akzeptiert.

Studium in mehreren Bundesländern

In Bremen soll der Polizeibeamte die Anzeige zwar aufgenommen, aber erst zwei Monate später auf Wunsch der Beschwerdeführer in das System aufgenommen haben. Es müsse nun geprüft werden, warum die Angelegenheit verspätet behandelt worden sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen. Der betreffende Polizist sei in die Dienststelle versetzt worden, teilte die Polizei Bremen am Dienstag mit. Damals war Böhmermans Forschung noch nicht öffentlich zugänglich.

In Sachsen-Anhalt wurde ein Polizist aus Magdeburg von der Redaktion mit den Worten zitiert: „Haben Sie etwas im Internet gefunden? Vielleicht sollten Sie es mit dem Verbraucherschutz versuchen.” So etwas sei „keine Polizeiarbeit“, heißt es in der Reaktion der Polizei in Magdeburg: „Nach derzeitiger Datenlage wurde hier damals keine Strafanzeige erstattet.“ Das Problem wird gründlich und gründlich untersucht. Die Ermittlungen zu dem Fall dauern an.

Die hessische Polizei ist nach Lübkes Fall sensibilisiert

Die Sendung lobte die hessische Polizei. Dort war alles in elf Minuten erledigt. Dort wird mindestens ein Verdächtiger angeklagt.

Das bestätigte die hessische Polizei. „Auch nach dem Attentat auf den Regierungspräsidenten Walter Lübke nehmen wir den Kampf gegen Hass und Hassreden sehr ernst, auch im Internet“, sagte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums.