Coronavirus
Asymptomatische Hausangestellte im Land können weiterhin arbeiten, jedoch mit starken Einschränkungen. Mit den neuen Regeln reagierte das Landesgesundheitsamt am Dienstag darauf, die Quarantäne einen Tag früher aufzuheben.
08.02.2022 17:55
Online ab heute, 17:55 Uhr
Infizierte Beschäftigte ohne Symptome dürfen in Betreuungs- und Betreuungszentren (PBZ) oder Betreuungs- und Betreuungszentren (PFZ) weiterarbeiten. Dies muss den Bewohnern jedoch abgenommen werden, um beispielsweise Medikamente vorzubereiten oder die Pflege zu dokumentieren. Diese Tätigkeiten müssen in eigenen Räumlichkeiten durchgeführt werden, zu denen weder Kollegen noch Anwohner Zutritt haben, erklärte das Landesgesundheitsamt (DAZ) am Dienstag mit den entsprechenden Regeln.
Kann der Einsatz in den oben genannten Tätigkeitsbereichen nicht gewährleistet werden, soll geprüft werden, ob Verwaltungstätigkeiten im Home Office durchgeführt werden können, so das LGA in Bezug auf die Aufhebung der Quarantäneanordnung des Bundes. In Gebieten mit positiv auf SARS CoV2 getesteten Anwohnern können Verkehrsbehinderer direkt eingesetzt werden.
Es gelten weiterhin strenge Regeln für Besucher
Besucher mit Verkehrseinschränkungen dürfen das PBZ bzw. PFZ generell nicht betreten. Dies gilt nicht für Palliativpflege und besondere Pflegesituationen. Die LGA hat bekannt gegeben, dass Besucher mit Verkehrseinschränkungen, die aufgrund der oben genannten Ausnahmesituationen das PBZ oder PFZ betreten, Schutzkleidung tragen müssen.
In den Landeskliniken Niederösterreich arbeiten mit dem Coronavirus infizierte Mitarbeiter ohne Symptome. Für sie besteht Maskenpflicht, teilte die LGA bereits am Montag auf Anfrage mit. Ausnahmen gelten in Bereichen mit immunsupprimierten Patienten, etwa in der Onkologie beim Umgang mit Transplantationspatienten, auf Intensivstationen und in der Neonatologie – mehr dazu, welche Krankenhäuser ohne Symptome besetzt sind (noe.ORF.at, 1. August 2022.)
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