Im Januar erklärte ein Gutachten des EuGH die Indexierung von Familienbeihilfen für unzulässig. Die Indizierung war ein Prestigeprojekt der ÖVP-FPÖ-Regierung des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz und des damaligen Familienministers Julian Bogner-Strauss (beide ÖVP). Familienleistungen und Kinderabsetzbetrag für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Österreich arbeiten, sind an die Lebenshaltungskosten im Land des Wohnsitzes der Kinder angepasst.
114 Millionen Euro wollte die ÖVP-FPÖ-Koalition jährlich einsparen – ein Ziel, das deutlich verfehlt wird: Laut den Antworten auf die Anfragen zahlte der Staat 2019 62 Millionen Euro weniger, 2020 87 Millionen und 2021 141 Millionen Euro weniger bis 2018.
Von Anfang an umstritten
Während Sie beispielsweise für Kinder, die in der Schweiz, Großbritannien oder Irland leben, durch die Indexierung mehr verdienen, erhalten Kinder in Rumänien nicht einmal die Hälfte dessen, was in Österreich für ein Kind gezahlt wird. Kinder in Bulgarien bekommen sogar noch weniger. Die Indexierung der Familienbeihilfen war von Anfang an umstritten. Bei der Verabschiedung des Gesetzes in Österreich wurde argumentiert, dass die Lebenshaltungskosten vom Wohnort abhängen. Es ist daher ungerecht, wenn überall der gleiche Betrag gezahlt wird.
Sowohl Nachbarländer als auch europäische Rechtsexperten halten den Antrag bereits vor der Entscheidung für mit europäischem Recht unvereinbar. Die Europäische Kommission hat erklärt, dass die Indexierung von Familienleistungen nicht nur illegal, sondern auch diskriminierend ist. Sie gilt nicht für österreichische Staatsbürger, die für die österreichischen Behörden im Ausland tätig sind und deren Kinder dort bei ihnen leben – „obwohl ihre Situation vergleichbar ist“. Die EU-Einrichtung hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt.
Generalanwalt des EuGH: Indexierung ist nicht erlaubt
Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Richard de la Tour hat die Indexierung bereits für unzulässig erklärt. Sie verstoßen gegen EU-Recht. Laut einer im Jänner veröffentlichten Stellungnahme sollen Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten in Österreich dieselben Leistungen und Steuervergünstigungen erhalten können wie österreichische Arbeitnehmer, unabhängig davon, wo ihre Kinder leben.
Letztlich würden die Betroffenen genauso zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie österreichische Beamte, sagte de la Tour. Die Festsetzung der Höhe der Familienleistungen am Wohnort verstößt gegen das Recht auf Freizügigkeit.
Familienministerium: Sie sind vorbereitet
Obwohl diese Stellungnahmen für die Staaten irrelevant und für die Richter des Europäischen Gerichtshofs nicht bindend sind, halten sich die Richter im Allgemeinen an sie. Geschieht dies am Donnerstag, muss Österreich möglicherweise Nachzahlungen leisten. Das Familienministerium sagte, es sei “auf mögliche rechtliche Konsequenzen des Gerichtsurteils vorbereitet”. Laut einer Parlamentsantwort vom Mai hat Familienministerin Suzanne Raab (ÖVP) bereits 220 Millionen Euro an möglichen Zahlungen vorgesehen.
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