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Inflationsschutzpaket auf einen Blick – vorarlberg.ORF.at

Aufgrund steigender Energiekosten wird der Klima- und Inflationsbonus von 500 Euro pro Erwachsenem gestrichen und landet bereits im September auf den Rechnungen der Steuerzahler.

Direktzahlungen gegen Inflationsausgleich

Im Juli stiegen die Verbraucherpreise im Jahresvergleich um mehr als 9 %. Zur Entlastung hat die Regierung ein großes Hilfspaket geschnürt.

Familienzulagen

Der Familienbonus wird auf 2.000 Euro pro Kind bzw. 650 Euro für Kinder ab 18 Jahren erhöht. Wird der Familienbonus in der Abrechnung des Arbeitgebers nicht berücksichtigt, muss er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragt werden. Dazu kommt ein Einführungsschulgeld von 100 Euro.

Für Familienbeihilfebezieher gibt es eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 € pro Kind. Dieses Geld wurde bereits im August ausgezahlt.

Gleichzeitig wird das sogenannte Kindergeld, d.h. der Freibetrag für Eltern mit geringem Einkommen wird von 450 auf 550 Euro erhöht. Kann über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragt werden.

300 Euro Inflationsausgleich

Geringverdiener, z. B. Sozialhilfeempfänger, erhalten einen Zuschuss von 300 Euro. Diese Sofortmaßnahme soll Personen zugute kommen, die Arbeitslosengeld, Ausgleichsgeld, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem Bezieher von Kranken- und Rehabilitationsgeld über einen längeren Zeitraum. Die Auszahlung soll automatisch im September mit der entsprechenden Leistung (z. B. AMS-Geld) erfolgen.

Einmalzahlung für Rentner

Rentner erhalten im September eine Einmalzahlung von bis zu 500 Euro aus der Rentenversicherung. Gleichzeitig werden bestehende Freibeträge für Arbeitnehmer und Rentner einmalig für 2022 um bis zu 500 Euro (Absetzbetrag für Lebenshaltungskosten) erhöht. Der Lebenshaltungskostenabsetzbetrag muss bei der Veranlagung des Arbeitnehmers Anfang 2023 aktiv in Anspruch genommen werden. Rentner mit Anspruch auf Pauschalierung haben keinen Anspruch auf den Lebenshaltungskostenabsetzbetrag.

Ausgleich der Energiekosten

Aufgrund der Inflation, die maßgeblich auf steigende Energiepreise zurückzuführen ist, hat die Bundesregierung entschieden, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Euro zur Abfederung dieser Inflation bereitzustellen. Die Energiekostenabrechnung erfolgt mittels Gutschein. Diese wurde an jede österreichische Adresse verschickt, an der eine oder mehrere Personen einen gemeldeten Hauptwohnsitz haben. Ein Gutschein kann für jeden Haushalt mit gültigem Stromvertrag verwendet werden, sofern dieser die Einkommenshöchstgrenze nicht überschreitet.

Zusätzliche Maßnahmen in Vorarlberg

In Vorarlberg hat die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Für Wohngeldempfänger steht mehr Geld zur Verfügung. Auch Familienzulagen und Heizkostenzuschüsse werden erhöht.

Die Telefone in der Arbeitskammer sind überhitzt

„Die Leute wissen nicht genau, was sie vom Staat bekommen können“, sagt Eva-Maria Dühringer von der Arbeiterkammer Vorarlberg. Deshalb laufen die Telefone im AK derzeit heiß, auch wenn es oft nur allgemeine Anfragen sind. „Es ist so groß, dass sich nur sehr wenige wirklich auskennen“, fährt Whileer fort. Es gibt so viele kleine Bereiche, dass es schwer ist, den Überblick zu behalten.

Steuerrechtsexperte Dühringer zum Thema Inflation

Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Dühringer von der Arbeiterkammer Vorarlberg sprach unter anderem über die enorme Preiserhöhung. Sie erklärt, wie man den Klimabonus aktiviert, wie man Heizhilfe beantragt und wie es für Rentner aussieht.

In der kommenden Ausgabe der Arbeiterkammerzeitung, die kostenlos an jeden Haushalt verschickt wird, werde dieser Bereich bis ins kleinste Detail behandelt, erklärt Dühringer. Dort siehst du genau, wann du was und in welcher Menge bekommst.