Das Leben wird teurer. Aktuelle Hochrechnungen gehen von einer Strompreissteigerung von 60 Prozent bis 2023 aus. Schon bald könnte eine Kilowattstunde Strom 50 Cent pro Kilowattstunde kosten. Bei so einem bitteren Ausblick auf das neue Jahr interessieren sich viele Verbraucher für Mini-PV-Anlagen. Wenn Sie zusätzlich eine Mini-PV-Anlage installieren möchten, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten. Wir klären auf.
Mini-PV-Anlage: Zustimmung des Vermieters erforderlich?
Auf die Frage, ob Sie für Ihr Balkonkraftwerk die Zustimmung Ihres Vermieters benötigen, lautet die Antwort immer ja. Allerdings hat der Vermieter oft kein Recht, die erforderliche Erlaubnis zu verweigern. Ausnahmen gelten jedoch für Standorte, die größere Eingriffe in die Bausubstanz des Hauses erfordern. Wenn Sie Ihr System an der Fassade, dem Dach oder anderen Gebäudeteilen installieren müssen, ist die Zustimmung des Vermieters zwingend erforderlich. Der Grund dafür ist, dass solche Versammlungen das Aussehen des Hauses verändern und somit der Grundstückseigentümer die Macht hat, darüber zu entscheiden. Auch steckerfertige PV-Anlagen müssen an die sogenannten Energiesteckdosen angeschlossen werden. Ist eine in der Wohnung nicht vorhanden, muss sie vom Mieter nachgerüstet werden. Wenn es notwendig ist, in den Bau des Gebäudes einzugreifen, muss der Vermieter zustimmen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn keine Veränderungen an der Fassade vorgenommen werden. Wird die Anlage direkt auf den Boden oder auf Ihren Balkon gestellt, kann die Zustimmung des Vermieters sogar vor Gericht eingeholt werden. Für viele Bewohner von Mehrfamilienhäusern kann es immer noch schwierig sein, eine Genehmigung der Immobiliengesellschaft zu erhalten. Damit ein solches System vom Vermieter toleriert wird, muss es verschiedene Bedingungen erfüllen. Es muss bauordnungsrechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht demontierbar und fachgerecht montiert sein, ohne das Mietverhältnis zu beeinträchtigen. Ebenso kann von der Anlage keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahren ausgehen.
Erfüllt die geplante Montage diese Anforderungen, haben Sie gute Chancen, die Wohnungsbaugesellschaft zu überzeugen. Glücklicherweise haben einige Unternehmen aufgrund der aktuellen Energiekrise inzwischen Verständnis, so dass Unternehmen, die bisher mit der Zustimmung zurückhaltend waren, jetzt auf ihre Mieter zugehen. So hat Vonovia in Berlin im August rund zwölf Wohnanlagen mit Photovoltaik-Dachanlagen ausgestattet.
Gerichte genehmigen die Installation von Photovoltaikanlagen
Auch die Gerichte sprechen sich mittlerweile zugunsten von Balkonkraftwerken aus. So hat das Landgericht Stuttgart im März eine Klage eines Vermieters auf Rückbau eines solchen Balkonkraftwerks abgewiesen. (Aktenzeichen 37 C 2283/30). Als Begründung nennt das Gericht, dass die Photovoltaik-Balkonmodule zum gesamtstaatlichen Ziel des Umweltschutzes beitragen, das im Grundgesetz klar verankert ist. Tatsächlich ist die Installation von Sonnenkollektoren auf Terrassen seit langem gerichtlich als vertragsgemäße Nutzung anzusehen. Das Landgericht Stuttgart verweist dabei bereits auf die entsprechende Entscheidung des Landgerichts München (AZ 214 C 24821/90) aus dem Jahr 1990.
Mini-Photovoltaik-Anlagen – Vermieter sind zur Duldung unter angemessenen Bedingungen verpflichtet
Installation einer Mini-PV-Anlage: Voraussetzungen für die Registrierung als Mini-PV-Anlage
Um Ihre Anlage problemlos als Mini-PV-Anlage registrieren zu können, sind zudem einige Voraussetzungen entscheidend. Zum einen sollte die Wechselrichter-Gesamtleistung des Systems 600 Watt nicht überschreiten. Wenn Sie also in eine größere Anlage investieren möchten, ist eine fachgerechte Installation durch einen Elektroinstallateur erforderlich und eine vereinfachte Registrierung als Mini-PV-Anlage kommt für Sie nicht in Frage. Wenn Ihr gewähltes System die 600-Watt-Grenze nicht überschreitet, kommt möglicherweise eine vereinfachte Registrierung bei Ihrem Netzbetreiber in Betracht. Plattformen wie MachdeinenStrom.de können dabei helfen. Sie bieten einen kostenlosen Formularservice an, um Ihnen die Registrierung Ihrer Einrichtung in den unterstützten Bereichen zu erleichtern. Die Registrierung auf der Website kann in wenigen Minuten erfolgen.
Wenn Ihre Region zu den bisher unterstützten Regionen gehört, erhalten Sie im nächsten Schritt per E-Mail Zugang zu Ihrem Login-Formular mit Passwort. Nach Erledigung der Formalitäten wird Ihre Mini-PV-Anlage im Marktdatenhauptregister registriert und Sie erhalten die notwendigen Formulare zur Übermittlung an Ihren Netzbetreiber. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich selbst an Ihren lokalen Netzbetreiber wenden, um Ihre Mini-PV-Anlage zu registrieren. Dazu benötigen Sie die entsprechenden Zertifikate für Ihre eingesetzten Solarmodule und Wechselrichter, die belegen, dass beide die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Ein Zweiwegezähler und eine Steckdose sind erforderlich
Entscheidend für die Inbetriebnahme der Anlage sind außerdem zwei weitere Faktoren: die Verfügbarkeit einer Steckdose, an die die Anlage angeschlossen werden kann, sowie eines geeigneten Stromzählers. Netzbetreiber stellen für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen einen sogenannten Zweiwegezähler zur Verfügung. Das bedeutet, dass dieser Zähler nicht nur misst, wie viel Strom der Haushalt verbraucht, sondern auch, wie viel Strom der Haushalt ins Netz zurückspeist. Zwei-Wege-Zähler sind an einem Bild von zwei Pfeilen zu erkennen, die in unterschiedliche Richtungen zeigen. Ist kein geeignetes Messgerät im Haushalt vorhanden, muss es vom Betreiber der Messstelle ersetzt werden. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen, einige Messstellenbetreiber führen den Austausch jedoch auf eigene Kosten durch. Hier lohnt es sich, sich vorab beim örtlichen Netzbetreiber nach den Bedingungen zu erkundigen, unter denen der Austausch stattfindet.
Haushalte, bei denen der Messstellenbetreiber nicht automatisch den aktuellen Stromversorger darstellt, profitieren. Ist der jetzige Stromversorger auch Messstellenbetreiber, könnte sich dies bei einem Stromvertragswechsel möglicherweise ändern – und dies erfordert einen Zählerwechsel. Im schlimmsten Fall entstehen dadurch wiederkehrende Kosten für Sie, die Ihre jährlichen Einsparungen durch die PV-Anlage schmälern.
Sichere Montage wird angenommen
Generell gilt: Egal ob Sie sich für eine Montage auf dem Dach, an der Fassade oder auf dem Boden entscheiden, das System muss immer wetterfest montiert werden. Dadurch kann von der Anlage keine Gefahr ausgehen. Mit anderen Worten: Die örtlichen Wetterbedingungen sollten sie nicht von Ihrer Wand reißen oder umwerfen können. Insbesondere bei Bodeninstallationen sollten Sie sich vorab über die relevanten Windzonen informieren. Je nach Wohngebiet muss eine Mini-PV-Anlage mit unterschiedlichen Lasten belastet werden. Wir sprechen hier von der sogenannten Ballastierung. Denn verschiedene Gebiete in Deutschland sind stärkeren und häufigeren Windböen ausgesetzt als andere. Als Betreiber Ihrer Mini-PV-Anlage sind Sie für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Mit Hilfe der Plattform Dehn.de können Sie anhand Ihrer Postleitzahl kostenlos herausfinden, in welche Windzone Ihr Wohnort fällt.
Installation einer Mini-PV-Anlage – Die Installation erfordert eine Ballastierung entsprechend der Windzone
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