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Kammer/ÖGK/Ministerium – Verwirrung um Krankenstand am Telefon

Entgegen ersten Angaben des Ministeriums teilte die Ärztekammer mit, dass eine telefonische Krankschreibung „bei allen Erkrankungen möglich“ sei. Auf Nachfrage der APA bestehen das Gesundheitsministerium und die Österreichische Krankenkasse (ÖGK) jedoch darauf, dass man sich mit Corona nur telefonisch krankschreiben lassen kann.

In der früheren Version könnte während der Pandemie für alle Beschwerden eine Krankenstation am Telefon sein. Sie sollten jetzt wieder zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen – es sei denn, Sie fühlen sich unwohl und haben (wahrscheinlich) Corona, teilte das Gesundheitsministerium bereits am Sonntag mit.

Dem widersprach die Ärztekammer jedoch am Montag in einer Aussendung: „Patienten dürfen nicht verwirrt werden. Eine Krankmeldung ist aus unserer Sicht weiterhin bei allen Erkrankungen möglich“, so ÖÄK-Vizepräsident und Vorsitzender der Bundeskurie niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, Edgar Wutscher. In manchen Bundesländern, wie Wien, führen die telemedizinischen Regelungen im Gesamtvertrag die Krankschreibung nie telefonisch durch. Auch in den anderen Bundesländern ist die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit überwiegend Sache des Arztes. „Wenn der Arzt der Meinung ist, dass der Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben – wenn möglich auch telefonisch“, sagte Wucher. Gegebenenfalls muss aber noch eine Abklärung in der Ordination erfolgen.

Das Gesundheitsministerium teilte auf eine weitere APA-Anfrage am Montag mit, dass eine Krankschreibung eines Arztes grundsätzlich eine persönliche, dh. körperlichen Kontakt mit dem Patienten. Die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung zum 1. August soll „nur für Erkrankungen möglich sein, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion zurückzuführen sind“. Eine gesetzliche Regelung ist nicht erforderlich, zuständig sind die Krankenkassen.

Die ÖGK teilte der APA auf Anfrage mit, dass die telefonische Krankschreibung bereits durch die „Täuschungsverfügung“ geregelt sei – und zwar nur für Corona-Verdachtsfälle und positiv Getestete mit Symptomen.

Neu ist übrigens, dass man sich mit Corona aktiv krankschreiben lassen muss: Bisher ging das automatisch über eine spezielle Benachrichtigung – mit dem Ende der Quarantäne waren die entsprechenden Benachrichtigungen aber nicht mehr verfügbar.