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Kugler: Die Achtung des Völkerrechts und der Schutz der Menschenrechte müssen auch im Krieg gewährleistet sein


Der Entschließungsantrag zum Schutz des humanitären Völkerrechts in der Ukraine wird einstimmig angenommen

Wien (OTS) – Auf seiner heutigen Sitzung am Mittwoch hat der Menschenrechtsausschuss den Antrag auf Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Ukraine und individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit genehmigt. „Ein wichtiges Zeichen ist, dass wir uns im Menschenrechtsausschuss mit der Situation des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und der schrecklichen Lage der Menschen in diesem Land befassen. Besonders besorgt sind wir um die Kriegsgefangenen“, sagte Menschenrechtssprecher Abg sagte ÖVP. Gudrun Kügler.

„Auch im Krieg gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen. Die Regeln des humanitären Völkerrechts sind rote Linien, die aufgrund des unbeschreiblichen Leids, das Kriege verursachen, im Völkerrecht entstanden sind“, sagte Kugler. Insbesondere muss der Schutz gefährdeter Personen, einschließlich Frauen, Menschen mit Behinderungen und Kindern, gewährleistet werden.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen schwere Verletzungen des Völkerrechts dar. Im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine gibt es viele Hinweise auf systemische Kriegsverbrechen wie Folter, Erschießungen, Verschwindenlassen, Luftangriffe auf Zivilisten und Vergewaltigungen als strategische Kriegsinstrumente.

Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs mit der Begründung der individuellen internationalen strafrechtlichen Verantwortlichkeit sei ein Wendepunkt, erklärte Kugler. „Österreich unterstützt jeden Schritt, der der Weltgemeinschaft signalisiert, dass Kriegsverbrechen und schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verboten und geahndet werden.“

Kugler: „Mit dem heutigen Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich innerhalb der Europäischen Union bilateral und in multilateralen Foren für die Einhaltung und Anwendung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, einzusetzen. Rechte sowie die unabhängige Untersuchung und Verfolgung von Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Ukraine und die Stärkung der internationalen Justiz.

„Als neutrales Land können wir insbesondere Kriegsgefangene unterstützen. Ich freue mich, dass die heutige Erklärung einstimmig die klare Position Österreichs zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts unterstreicht“, so Kugler abschließend. (Ende)

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