Die monatelange Debatte um die Wohnungssuche in Hamburg ist beendet. Die Entscheidung des Landgerichts ist eindeutig.
Die sogenannte „Pimmelgate“-Razzia war unverhältnismäßig – das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor, die das Hanseatische Oberlandesgericht am Freitag mitteilte. Eine entsprechende Benachrichtigung ist auf t-online verfügbar. Der als „Pimmelgate“ bekannt gewordene Streit begann im Mai 2021 mit einem Tweet an den Hamburger Innensenator Andi Grothe (SPD) mit der Formulierung „Du bist so 1 Pimmel“.
Die Nachricht kam als Reaktion auf einen Tweet von Grote, in dem er Menschen als „unwissend“ bezeichnete, die trotz Corona im Schantzenviertel feierten. Zu Beginn der Pandemie feierte Grote selbst seine gegen Corona-Regeln verstoßende Wiederernennung zum Innensenator in einer Kneipe und musste dafür eine Geldstrafe zahlen.
Hausdurchsuchung wegen „Pimmelgate“: Ermittlungen ausgesetzt
Der Innensenator fühlte sich durch die Wortwahl angegriffen und erstattete Strafanzeige, woraufhin im September die Wohnung des mutmaßlichen Täters durchsucht wurde. Tausende Menschen kritisierten die Aktion online unter dem Hashtag „Pimmelgate“ als völlig übertrieben und übertrieben. Der Vorfall ging viral – schließlich berichteten sogar amerikanische Medien über den Vorfall.
Das Landgericht erklärte, dass zwar ein Anfangsverdacht gegen den Absender des Tweets bestehe, die Verhältnismäßigkeit zwischen einfacher Beleidigung und Körperverletzung in diesem Fall aber nicht gewahrt sei. Dies sei bereits am Tag der Wohnungsdurchsuchung deutlich geworden, so das Gericht weiter.
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