Laut „Press“ haben die Hohe Staatsanwaltschaft und das Justizministerium dem Antrag bereits stattgegeben, „Standart“ berichtete, Beinshabs Anwalt habe ein entsprechendes Schreiben erhalten.
Die WKStA wollte diese Entscheidung in einer APA-Frage nicht offiziell bestätigen. Mediensprecher Rene Rupprecht verwies auf Bainshabs Persönlichkeitsrechte. Außerdem ist dies eine laufende Untersuchung und ein Abschlussakt noch dazu. Aus diesen Gründen ist eine öffentliche Stellungnahme nicht möglich. „Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig“, sagte Rupprecht.
Mögliches Umleitungsangebot
Der Tatbestand „Anzeigen“ sei weiterhin von der Kronzeugenregelung ausgenommen, zitierte der Standard aus einem Schreiben der WKStA an Beinshabs Anwältin Catherine Erbar-Blecha, die für die APA telefonisch nicht erreichbar war. Tests in diese Richtung werden noch durchgeführt. Wenn es in dieser Produktionslinie keine neuen Verdachtsmomente gegen Beinschab gibt, können sie auf ein Ablenkungsangebot hoffen.
Die WKStA verdächtigt Karmasin, „Initiator und Impulsgeber“ eines PR-Instruments zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP angeblich durch steuerfinanzierte Umfragen profitierten. Karmasin bestreitet dies und behauptet, sie habe „an keinem gemeinsamen ‚Aktionsplan‘ teilgenommen, sei dazu von niemandem überredet worden und habe nur Kontakt zwischen dem späteren ÖBAG-Chef und dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium gehabt , Thomas Schmidt und dem Meinungsforscher Beinshab.
Geständnis und neue Informationen
Allerdings legte Beinshab nach ihrer Festnahme Mitte Oktober 2021 „reumütige Geständnisse“ ab, wie die WKStA in dem Schreiben festhielt, und übergab Dokumente, die Ermittler bei Hausdurchsuchungen nicht gefunden hatten. Daraus soll laut Standard hervorgehen, dass das Finanzministerium zwischen September 2018 und Dezember 2020 Umfragen in Auftrag gegeben und bezahlt habe, die „zu Gunsten von Sebastian Kurz und der ÖVP“ seien. Konkret geht es um zehn Studien, die vom Thema „Digitalsteuer“ über die „Wirtschaftspaket-Bewertung“ bis hin zu anderen Corona-Hilfspaketen reichen.
Die Kronzeugenregelung wird eigentlich nicht gewährt, wenn bereits Zwangshandlungen wie Körperverletzung begangen wurden. Darauf bestand zum Beispiel Karmasins Anwalt. Laut „Press“ argumentiert die WKStA auf 13 Seiten, warum das Gesetz gerechtfertigt ist. Beinschab stellte beispielsweise zusätzliche Dokumente zur Verfügung und lieferte freiwillig neue Fakten. Die WKStA unterscheidet nach dem Standard zwischen einer „Kronzeugenhandlung“, bei der der Kronzeuge selbst verdächtigt wird, und einer „Aufklärungshandlung“, bei der der Kronzeuge überhaupt erst die Informationen liefert.
Karmasin-Angriffe
So habe Beinshab „im Detail die spezifischen Prozesse und Vereinbarungen in Bezug auf die Umfragen“ sowie „wie und in wessen Auftrag die Umfrageergebnisse für die Veröffentlichung manipuliert wurden“ offengelegt – angeblich hauptsächlich gegenüber „Austria“ und anderen Fellner-Gruppen Beinshab hat funktioniert.
Sie behauptete auch, dass Karmasin entgegen der Darstellung des ehemaligen Ministers ihre Arbeit als Markt- und Meinungsforscherin bis Dezember 2021 fortgesetzt habe. Karmasin habe sie auch “gewarnt”, die Daten zu löschen, und um Hilfe gebeten, weil sie nicht wisse, wie sie die aktivieren solle automatisches Löschen von Nachrichten im Signal-Messenger-Dienst.
Für Karmasin und Beinshab gilt die Unschuldsvermutung – ebenso wie für Kurz und die anderen Verdächtigen in der ÖVP-Affäre, darunter mehrere langjährige Vertraute von Kurz, Schmidt und den Medienmachern Helmut und Wolfgang Fellner.
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