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München: 14-Jähriger erstochen – Täter zu fast neun Jahren Haft verurteilt – München

Der junge Mann hatte bereits im vergangenen Herbst zugegeben, seine 14-jährige Freundin nachts in ihrem Elternhaus in München erstochen zu haben. Ob er in Untersuchungshaft genommen wird, muss noch entschieden werden.

Am Dienstag wurde der 18-jährige Joshua M. von der 3. Großen Jugendkammer des Landgerichts München I wegen Mordes an seiner 14-jährigen Freundin zu acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Urteil behält sich das Gericht auch vor, eine vorbeugende Untersuchungshaft zu verhängen. Nach Erkenntnissen des Jugendausschusses hat der zur Tatzeit 17-jährige Angeklagte am 24. Oktober 2021 seine 14-jährige Freundin vorsätzlich und kaltblütig getötet, während sie mit einer Zielperson schlief Stich ins Herz. Das Gericht akzeptierte die Merkmale des Mordes Verrat und Hintergedanken.

Er plante die Tat und kaufte später das Kriminalmesser. Zur Einstufung des Mordes als Verrat wies das Gericht darauf hin, dass das Opfer an dem angeblich sichersten Ort getötet wurde, den man sich vorstellen kann: Es schlief in seinem eigenen Bett im Haus seiner Eltern.

Das Gericht erkannte bei dem Angeklagten eine ganze Reihe von Motiven. Die Motivation für das Verbrechen hat sowohl Elemente echter Mordlust als auch Elemente narzisstischen Missbrauchs. Die Tat war von einem ganzen Strauß niederer Motive geprägt. Zugunsten des Angeklagten wurde berücksichtigt, dass er ein Geständnis abgelegt hatte.

Eine Entscheidung über die Sicherungsverwahrung ist noch nicht gefallen. Hierüber kann im sogenannten Folgeverfahren bis zum Ende des Strafvollzugs entschieden werden.

Das Gericht nutzte diese Gelegenheit, weil nach einhelliger Meinung der beauftragten Sachverständigen ein äußerst hohes Risiko besteht, dass der Angeklagte selbst schwerste Gewalttaten wiederholt.

Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte habe die achttägige Hauptverhandlung zeitweise als Show missbraucht. Diese Show ist jetzt vorbei. Das Urteil ist noch nicht in Kraft getreten. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zu.

Die Mutter der 14-Jährigen, die als Klägerin in den Prozess involviert ist, hatte das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres tot im Bett aufgefunden. Ihr Freund, mit dem sie im Kinderzimmer übernachtet haben, ist verschwunden. Der Deutsche wurde rund 24 Stunden nach der Tat widerstandslos festgenommen, nachdem ihn zwei Freunde an einer S-Bahn-Haltestelle gefunden hatten.