Germany

Neues Ratenrecht für Stromrechnungsrückerstattung

12. Mai 2022

© APA / APA (Themenbild) / Jan Voitas

Steigende Strompreise belasten viele Verbraucher. Er hat nun Anspruch auf Zahlungsaufschub von bis zu 18 Monaten zur Begleichung der Stromrechnung. Dies regelt eine neue Verordnung der Energieregulierungsbehörde E-Control, die ab sofort in Kraft tritt. Bisher waren solche Zahlungsaufschübe möglich, mussten aber mit dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber vereinbart werden.

„Viele Haushalte sind oft nicht mehr in der Lage, die aktuellen Strompreissteigerungen und die damit oft einhergehenden hohen Nachzahlungen auf einmal zu bezahlen. Hier gibt es bereits Erleichterungen – nämlich das Beitragsrecht, das bis zu 18 Monate dauern kann“, sagte E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantsic am Donnerstag in einer Pressemitteilung.

Möchte ein Kunde in Raten zahlen, kann er dies dem Stromversorger oder dem Netzbetreiber inoffiziell mitteilen, erklärte die E-Control heute. Dieser muss dem Verbraucher dann unverzüglich das Angebot zur Beitragszahlung unterbreiten. In jedem Fall sind Zahlungsaufschübe für 12 Monate unter bestimmten Voraussetzungen und für 18 Monate möglich und können auch mit Einzahlungsschein oder in bar erfolgen. Für deren Zuteilung dürfen keine zusätzlichen Kosten erhoben werden. Darüber hinaus ist die Berechtigung zur Beitragszahlung in jedem Jahresbericht und jeder Mahnung mit sofortiger Wirkung anzugeben.

Die E-Control überwacht die Umsetzung der Stundungsverordnung. Die Ergebnisse werden Anfang 2024 in einem Bericht veröffentlicht.

Das könnte Sie auch interessieren