Germany

OGH: Kelag-Preiserhöhung 2019 ohne Rechtsgrundlage

Die Verbraucherinformationsvereinigung fordert nun Rückerstattungen an die Betroffenen.

Der OGH hat eine Preisänderungsklausel des Kärntner Landesenergieversorgers Kelag für ungültig erklärt, die eine unbegrenzte Preisänderungsmöglichkeit vorsah. Preise, die in den letzten Jahren nach den alten und neuen Bedingungen erhoben wurden, würden “den Kunden im Umfang der entsprechenden Erhöhung erstattet”, betonte die Consumer Information Association (CIA) am Donnerstag in einer Aussendung.

Der VKI verklagte Kellogg im Auftrag des Sozialministeriums wegen zweier Preisklauseln. Bis März 2020 enthielten die AGB der Kelag eine Preisanpassungsklausel, die es der Kelag ermöglichte, Preisanpassungen ohne Deckelung vorzunehmen. Auf dieser vertraglichen Grundlage kam es im Herbst 2019 zu einer Strompreiserhöhung. „Mit Einführung neuer AGB im Jahr 2020 sollen die aktuell verrechneten Energiepreise als vereinbart bzw. überarbeitet gelten“, so der VKI. Auch die Kelag hat zunächst eine Unterlassungserklärung abgegeben, die später aber wieder verweigert wurde, man wolle “die erhöhten Preise mit einer neuen Klausel fortführen”. Beide Klauseln wurden vom OGH für ungültig erklärt.

„Da die Rechtsgrundlage für Preiserhöhungen auf dieser Grundlage in der Vergangenheit entfallen ist, wurden solche Preiserhöhungen der Kelag ohne Rechtsgrund vorgenommen und sollten den Betroffenen erstattet werden“, so der VKI. Die Energietarif-Neugestaltung der Kelag vom April 2022 ist davon nicht betroffen.

(APA)