«Eine Zürcherin will ein Kind von ihrem Mann», teilt er ihr mit
„Gib mir ein Kind oder es ist unsere Ehe“ – ein Mann aus dem Kanton Zürich reagierte auf diese Nachricht seiner Frau mit einer Anzeige wegen Nötigung.
Veröffentlicht: 15.08.2022, 17:00
„Es ist nicht illegal, vom Ehemann ein Kind zu wollen“, urteilte das Zürcher Obergericht.
Foto: Getty Images
Das Ehepaar aus dem Kanton Zürich hat offenbar seit geraumer Zeit Probleme. Im Frühjahr 2019 zog der Mann aus der WG aus. Anfang 2020 soll ihm seine Frau gesagt haben, dass sie nur dann wieder bei ihm wohnen werde, wenn er ihr ein Kind schenkt.
Dieses Versöhnungsangebot ging bei ihm nach hinten los – er zeigte Ende Februar 2020 Nötigung an. Im Mai 2021 erließ die zuständige Staatsanwaltschaft jedoch eine Unterlassungsverfügung. Mit anderen Worten, sie weigert sich zu ermitteln, weil keine Straftat vorliegt.
Der Mann war anderer Meinung und brachte die Anordnung vor den Obersten Gerichtshof. Gescheitert, wie der bereits rechtskräftige Beschluss belegt, der nun öffentlich geworden ist.
Das Gericht hält die Maßnahmen für rechtmäßig
Der Satz sei eindeutig: “Es ist nicht rechtswidrig, ein Kind von seinem Mann zu wollen und ansonsten die Beziehung zu ihm wieder abzubrechen.”
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Frau „aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht schwanger werden kann“ oder umgekehrt der Mann „derzeit aufgrund der Situation geistig nicht in der Lage ist, mit ihr ein Kind zu zeugen“.
Welche Auswirkungen der Fall auf die marode Ehe des Paares hat, ist nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass der Mann die Verfahrenskosten in Höhe von 800 Gulden tragen muss.
SDA
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