Die in Österreich Anfang des Jahres eingeführte Impfpflicht gegen das Coronavirus wurde bereits abgeschafft, nun wird auch die Isolationspflicht nach Ansteckung mit dem Virus abgeschafft. Während zuvor Infizierte in Österreich für fünf Tage (in Wien zehn) in häusliche Isolation geschickt wurden, mit der Möglichkeit zum kostenlosen Testen nach fünf Tagen, wird diese ab August aufgehoben. Positive können dann zur Arbeit, ins Schwimmbad oder in ein Restaurant gehen, sofern sie drinnen eine FFP2-Maske tragen. Essen und Trinken ist im Restaurant jedoch nicht gestattet. Wer sich unwohl fühlt, soll zu Hause bleiben und die elektronische Krankschreibung des Arztes wird wieder aktiviert.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) begründete die auf mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setzende Regelung damit, dass einerseits Impfungen und Medikamente zur Bekämpfung der Pandemie und andererseits zum Schutz der Menschen zur Verfügung stehen Andererseits verursacht Isolation auch soziale Kosten und psychische Belastungen. Man muss sich an das Leben mit Corona anpassen. Er leugnete, dass es Druck von Seiten der Wirtschaft gebe, das vorherige Regime aufzuweichen. Die Beendigung der Segregation habe in anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Norwegen, Großbritannien und der Schweiz gut funktioniert, sagte Rauch. Die Zahl der Krankenhausaufenthalte hat nicht wesentlich zugenommen. In Österreich gelten jedoch nach wie vor Betretungsverbote für Infizierte in Pflege-, Behinderten- und Heilstätten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte, solange sie dort nicht arbeiten.
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