Gasversorgung, Bundesministeriumsgesetz, Schulpaket, Kronenordnung, Bericht an die Volksanwaltschaft
Wien (PC) – Am Mittwoch berät der Nationalrat über weitere gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung Österreichs. Außerdem müssen bis 2025 100 Millionen Euro für den Ausstieg aus russischem Erdgas bereitgestellt werden. Die seit langem angekündigten Änderungen der Regierungskompetenzen werden mit einer Novelle des Bundesministeriengesetzes besiegelt. Im Gesundheitsbereich müssen unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für Kontaktnachverfolgung und Quarantäneregelungen angepasst und das Berufsbild des Kieferorthopäden im Zahnärztegesetz verankert werden. Das Schulpaket bringt mehr Autonomie für Schulen und Schüler, zum Beispiel bei der Einführung eines Semestergymnasiums. Dieser Bericht über die Tätigkeit des Ombudsmannrates ist ebenfalls Gegenstand der Diskussion.
Zeit für Fragen
Die Sitzung begann mit Fragen von Abgeordneten an Verteidigungsministerin Claudia Tanner.
Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes
Auf Initiative der Koalitionsparteien, die vom Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde, müssen alle Speicher in Österreich, auch in Heidach, verpflichtet werden, an das österreichische Leitungsnetz angeschlossen zu werden. Nicht genutzte Speicherkapazität ist vom Speichernutzer unverzüglich anzubieten oder zurückzugeben. Die Erlaubnis zum Abschluss von Ressortvereinbarungen bezieht sich laut Minister Gevesler vor allem auf die Vereinbarung zwischen Österreich und Deutschland über die Nutzung der Anlage in Heidach. Die Opposition sagte, der Vorschlag benötige eine Zweidrittelmehrheit im Plenum und kritisierte, dass es angeblich noch nicht die endgültige Fassung des Vorschlags sei.
100 Millionen Euro pro Jahr für den Ausstieg aus russischem Erdgas
Zwischen 2022 und 2025 müssen Unternehmen 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um die Mehrkosten für den Ausstieg aus russischem Erdgas auszugleichen. Das entsprechende Gasausbaugesetz 2022 wurde vom Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen. Ziel ist es, Erdgas zu diversifizieren und die Anlagen auf alternatives Arbeiten mit anderen Energiequellen umzustellen. Die Opposition kritisiert den kurzfristigen Ansatz.
Laut den Erläuterungen handelt es sich dabei um die Kosten der Unternehmen für die Rechte an Pipelines beim Transport von Erdgas nichtrussischer Herkunft nach Österreich. Die Finanzierungsmaßnahmen müssen auch die Mehrkosten der Nutzung von nicht-russischem Erdgas berücksichtigen, sofern dieses nicht klimafreundliche erneuerbare Energiequellen oder Zentralheizungen ersetzt. Auch die Umrüstung von Energieerzeugungsanlagen in Industrie und Energiewirtschaft soll finanziert werden. Weitere Angaben zur Mittelverwendung, zum Verfahrensablauf etc. werden in noch zu erlassenden Richtlinien festgelegt.
Bericht des Ombudsmanns für 2021
Der Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft 2021 bietet dem Plenum viele Diskussionspunkte mit den Volksanwälten Walter Rosenkrantz, Werner Amon und Bernhard Achitz. Dem Bericht zufolge gingen im vergangenen Jahr 23.633 Beschwerden über Probleme mit den Behörden bei der Aufsichtsbehörde des Nationalrats ein. Das sind 32 % mehr als 2020. In etwa der Hälfte der Fälle (11.516) hat der Ombudsmann eine förmliche Untersuchung eingeleitet. In 1834 Fällen wurde der Missbrauch von einer Behörde angezeigt. Eine Reihe von Beschwerden betreffen die Kronenverwaltungen von Bund und Ländern, aber auch Bereiche, die unabhängig von der Pandemie sind, etwa Ärztemangel und Mängel im Heimgeschädigtenversorgungsgesetz (HOG).
Im Zuge der präventiven Menschenrechtskontrolle besuchten die Kommissionen des Volksanwaltschaftsrats im vergangenen Jahr 541 Orte, an denen die persönliche Freiheit der Menschen eingeschränkt war. Darüber hinaus wurden 29 Polizeieinsätze begleitet und 13 Runde Tische mit Institutionen und Dienststellen durchgeführt. Der akute Personalmangel hat sich als allgegenwärtiges Problem in Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Haftanstalten und Justizvollzugsanstalten erwiesen. Laut Ombudsmann können Menschenrechtsverletzungen durch überlastete Pflegekräfte vermieden werden, indem das Personal in Einrichtungen schnell verbessert wird.
Änderungen in den Befugnissen der Regierung
Damit der von Bundeskanzler Karl Nehamer angekündigte Regierungswechsel nach den Rücktritten von Wirtschaftsministerin Margaret Schramböck und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger wirksam werden kann, muss das Bundesministeriengesetz geändert werden. Das von ÖVP und Grünen vorgelegte Projekt sieht unter anderem vor, die Kompetenzen für Wirtschaft und Arbeit in einem Ressort zusammenzuführen und die derzeit im Landwirtschaftsministerium angesiedelten touristischen Programme in das neue „Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft“ zu überführen. Darüber hinaus muss die Landwirtschaft weitere Zuständigkeiten, nämlich die für den öffentlichen Dienst des Bundeskanzleramtes und die für die Regulierung des Post- und Fernmeldewesens sowie des Bergbaus, auf das Finanzministerium übertragen.
Auch die Digitalisierungsprogramme werden künftig der Finanzabteilung zugeordnet. Dies betrifft insbesondere den Bereich E-Government, das Rechtsinformationssystem des Bundes, das Rechenzentrum des Bundes und die Digitalisierungsstrategie des Bundes. Neben dem Bundesministeriumsgesetz wollen ÖVP und Grüne auch das ÖIAG-Gesetz anpassen: Damit sollen Interessenkonflikte durch die künftige Zuständigkeit des Finanzministeriums sowohl für die ÖBAG als auch für die Regulierung des Post- und Telekommunikationsmarktes verhindert werden .
Die Opposition stimmte im Verfassungsausschuss einstimmig gegen den Gesetzentwurf, wobei die SPÖ insbesondere die Schaffung eines gemeinsamen Arbeits- und Wirtschaftsministeriums kritisierte. NEOS hält die geplanten Schritte des Finanzministeriums zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Telekommunikationsbereich für unzureichend und befürchtet EU-Rechtswidrigkeit.
Erweiterung der kronenspezifischen Bestimmungen
Zwei von den Koalitionsparteien eingebrachte Gesetzentwürfe sollen weitere konkrete Regelungen für die Krone bis Ende 2022 verlängern. Dazu gehören einerseits Beschlüsse von Gemeinderäten und Ministerrat ohne physische Sitzung, Einsatz von Videotechnik in Verwaltungsverfahren, allfällige Beschränkungen für den Partyverkehr, Verhaltensregeln für Ortsbegehungen, Verlängerung des Beschränkungsstatus und Sonderbestimmungen des Vergabegesetzes. Andererseits müssen der Senat für Transparenz unabhängiger Parteien, die KommAustria einschließlich ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der ORF-Öffentlichkeitsrat weiterhin Beschlüsse im Wege der Verteilung oder Videokonferenz fassen können.
Allerdings sind die meisten Regelungen nur für Ausnahmesituationen gedacht, etwa wenn Einschränkungen aufgrund einer Vielzahl von Infektionen bestehen.
Beide Gesetzentwürfe werden von den Koalitionsparteien damit begründet, dass nicht absehbar sei, wie sich die Corona-Pandemie im Herbst entwickeln werde. Sie erhielten auch die Zustimmung der SPÖ im Verfassungsausschuss – dieser sollte auch die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Verlängerung des COVID-19-Begleitgesetzes zum Verwaltungsrecht, des COVID-19-Verbreitungsbegleitgesetzes und weiterem zur Verfügung stellen Verfassungsänderungen.
COVID-19: Verfolgung von Kontakten und Verkehrsbeschränkungen
Zahlreiche Neuerungen haben Novellen des Epidemiegesetzes und des Anti-COVID-19-Maßnahmengesetzes eingebracht, die der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auf den Weg gebracht hat.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Nachverfolgung von Kontakten durch Gesundheitsbehörden. Künftig sollen Gesundheitsämter die Klärung von Fällen einschränken und priorisieren können – aber nur dann, wenn sie den Aufwand nicht sachlich bewältigen können, zum Beispiel in Spitzenzeiten von Infektionswellen.
Zudem muss der Gesundheitsminister künftig allgemeine Verkehrsbeschränkungen per Verordnung erlassen können. Bisher wurden die Menschen in ihren Beziehungen zur Außenwelt individuell nur durch Ankündigung eingeschränkt oder gespalten. Erfahrungen mit der Omikron-Variante haben gezeigt, dass bei leichten Erkrankungen Bewegungseinschränkungen ausreichen können. Anstelle einer vollständigen Isolation kann es dann Auflagen geben, bestimmte Orte zu betreten, etwa das Tragen einer Maske oder das Einhalten von Abstand. Die allgemeine Verkehrsbeschränkungsregelung soll auch dem Umstand Rechnung tragen, dass Sondermitteilungen in der Vergangenheit oft nicht rechtzeitig erteilt werden konnten. Auch die Einführung von automatisch generierten Split-Benachrichtigungen bei positivem Testergebnis soll dieses Problem zukünftig beseitigen.
Außerdem wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Gesundheitsminister ein Schreiben versenden kann, in dem die Menschen an ihre Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erinnert werden. Auch Impfdaten sollen länger als bisher geplant aufbewahrt werden, mindestens bis Ende Juni 2023.
Erweiterung der Sonderbestimmungen im Betäubungsmittelgesetz
Aufgrund einer vom ÖVP-, Grünen-, SPÖ- und NEOS-Ausschuss initiierten Novellierung des Arzneimittelgesetzes wird die Kronen-Sonderverordnung zur Dauerersatzverordnung erneut bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Ärztinnen und Ärzte können damit .. .
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