ÖVP, SPÖ und FPÖ haben in den vergangenen Jahren immer wieder gegen die Obergrenzen verstoßen. Nur Neos und Green klammerten sich an ihn.
Wien. Das geltende Parteiengesetz ist seit zehn Jahren in Kraft und hat immer wieder zu Verstößen von Fraktionen und Bußgeldern von mehr als drei Millionen Euro geführt.
Eine Überprüfung bisheriger Bußgelder gegen Fraktionen zeigt, dass der Senat für Transparenz der Unabhängigen Partei im Bundeskanzleramt bisher 35 Verstöße gegen das Parteienrecht sanktioniert hat. Gegen alle drei Parteien wurden fast 3,1 Millionen Euro Bußgelder verhängt. Die ÖVP erhielt die höchsten Bußgelder. Nicht alle sind legal.
Die ÖVP musste bisher den höchsten Einzelbetrag zahlen: Allein wegen der enormen Wahlkampfausgabenüberschreitung in den Jahren 2013 und 2017 droht ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro.Der Bundesrat prüft derzeit, ob die Ausgabengrenze des Nationalrates im Jahr 2019 eingehalten wird hatte die ÖVP erst verspätet einen Rechenschaftsbericht übermittelt. Altkanzler Sebastian Kurz gab im Nationalratswahlkampf 2017 rund 13 Euro statt der erlaubten sieben Millionen Euro aus. Dafür wurde der ÖVP eine Geldstrafe von 800.000 Euro auferlegt. Zuvor musste die ÖVP für die Nationalratswahl 2013 ein Bußgeld von 300.000 Euro zahlen, für die Landtagswahl 2013 in Niederösterreich waren es noch einmal 100.000 Euro.
Team Stronach kassierte die zweitstärkste Einzelstrafe. Auch die Partei des österreichisch-kanadischen Multimillionärs Frank Stronach startete 2013 mit deutlich überhöhten Wahlkampfausgaben in seine kurze Karriere im Nationalrat. Dafür musste die Partei 567.000 Euro zahlen.
Auch die FPÖ (372.000 Euro für die Nationalratswahlen 2017) und die SPÖ (15.000 Euro bzw. 30.000 Euro in 2013 und 2017) erhielten Sanktionen wegen überhöhter Wahlkampfausgaben. Im FPÖ-Fall stehen schwere Verstöße gegen die Spendenregeln der Partei im Zusammenhang mit der Finanzierung der Facebook-Seite des ehemaligen Präsidenten Heinz-Christian Strache des Parlamentsklubs Swoboda (185.000 Euro) und der Querfinanzierung der Parteibuchhalter durch die Parteiakademie (189.500 Euro).
Bei der SPÖ wurde ein nicht registrierter Personalausschuss für Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (102.000 Euro) bestraft. In einem Fall traf die Strafe nicht nur die SPÖ: Sie wurde gemeinsam mit der ÖVP für Grundstücke am See sanktioniert, die das Land Oberösterreich günstig an die betreffende Parteijugend vermietet. Bisher wurde die SPÖ dafür mit einer Geldstrafe von 135.000 Euro belegt, im Fall der ÖVP mit 140.000 Euro.
Green und Neos sind derzeit straffrei
Beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Entscheidungen der Höchstgerichte noch ausstehen. Zwei der derzeit im Parlament vertretenen Parteien sind derweil positiv gestimmt: Der Transparenzsenat der Unabhängigkeitspartei hat bislang keine Unregelmäßigkeiten bei Grünen und Neos festgestellt.
(APA)
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