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Präsidentschaftswahlen: Drei Kandidaten wurde eine „Gnadenfrist“ bis Dienstag eingeräumt – intern

Wien – Die Bundeswahlbehörde hat am Samstag drei Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten eine „Schonfrist“ gewährt, um die geforderten 6.000 Unterstützungsbekundungen abzugeben. Nominierungsschluss war am Vortag. Sieben der elf Vorschläge erhielten ausreichende Unterstützung, vier nicht. Einer der vier soll wegen der fehlenden Kostenbeteiligung von 3600 Euro nicht geworben worden sein, teilte die Behörde am Abend der APA mit.