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Preise steigen – Zeit für besondere Pflege verlängert sich rückwirkend

Auch wenn massive Preissteigerungen und Eindämmungsmaßnahmen die Pandemie in den vergangenen Sommermonaten in den Hintergrund gedrängt haben, bleibt die Bundesregierung dazu in der Pflicht. Am morgigen Dienstag befasst sich der Parlamentarische Sozialausschuss nicht nur mit Berichten über Corona-Hilfen, sondern auch die Unterstützungsmaßnahme für Eltern, deren Kinder mit Corona infiziert sind, wird erneut verlängert. Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne machen diese Verlängerung der Sonderbetreuungszeit rückwirkend zum Schulbeginn am 5. September. Diese Entscheidung gilt dann bis Ende 2022.

Eine Novelle des Arbeitsvertragsgesetzes verlängert den gesetzlichen Anspruch auf besondere Betreuungszeit von bis zu drei Wochen für Eltern von Betreuungskindern um knapp vier Monate. Dies gilt für Eltern von Kindern in Grundschulen, aber auch in Kindergärten und Kinderkrippen. Darüber hinaus gilt dieser Rechtsanspruch auch für ältere Mädchen und Jungen bis zum 14. Geburtstag des Kindes, wenn Schulklassen oder Kindergruppen wegen Corona-Infektionen behördlich geschlossen sind. Während dieser Zeit erhalten die Eltern weiterhin ihren Lohn.

Die SPÖ geht noch einen Schritt weiter. In einem eigenen Entschließungsantrag fordert er, die besondere Betreuungszeit auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Zuletzt lief die Sonderbetreuungszeitregelung am 8. Juli mit Beginn der Sommerferien in West- und Südösterreich aus.

Unternehmen bleiben nicht auf den Kosten besonderer Betreuungszeit sitzen. Arbeitgebern wird diese Elternfreistellung aus dem Covid-Krisenfonds erstattet, die Erstattung erfolgt jedoch bis zur maximalen monatlichen Beitragsgrundlage – die in diesem Jahr 5.760 € brutto pro Monat beträgt. Bis zum Inkrafttreten des gesetzlichen Anspruchs auf besondere Betreuungszeit von bis zu drei Wochen müssen Beschäftigte wie bisher alle möglichen anderen Kinderbetreuungsalternativen in Anspruch nehmen.

Durch den Inflationsausgleich wird die Sozialhilfe nicht gekürzt

Auch die ÖVP und die Grünen setzen die Teuerungsanpassung zurück, wofür mehrere Sozialgesetze geändert werden. Daher wird der Teuerungsausgleich für Bezieher niedriger und mittlerer Renten bis 500 Euro nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Das bedeutet, dass die Sozialhilfe nicht auf die Höhe des Teuerungsausgleichs gekürzt wird. Andernfalls würden Sozialhilfeempfänger, also das niedrigste Sozialhilfenetz, nicht wie andere Menschen vom Teuerungsausgleich profitieren.

Erst Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass die Zahl der Sozialhilfeempfänger im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen ist. Nach Angaben der Statistik Austria bezogen im Vorjahr 264.752 Personen Sozialhilfe, die ehemalige Mindestsicherung. Das ist trotz Pandemie ein Rückgang von 4,6 % gegenüber 2020. Zum Vergleich: 2017 bezogen 332.000 Menschen Sozialleistungen.

Sondersitzung zu Sanktionen gegen Russland am Montag

Der Nationalrat wird auf Initiative der beiden Regierungsparteien am Montag kommender Woche, am Vorabend des EU-Gipfels, zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentreten. Es wird eine hochrangige Regierungserklärung in Bezug auf Russlands Krieg gegen die Ukraine und die anhaltende Energiekrise erwartet, darunter insbesondere ein Anstieg der Gaspreise. Auch eine gesetzliche Änderung der Sanktionen gegen Russland ist vorgesehen. Die bis Ende 2023 befristete föderale Zuständigkeit für Notgenehmigungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge wird russischen Einzelpersonen und Institutionen gemäß den EU-Vorschriften erteilt. Insbesondere Justizministerin Alma Zadic (Grüne) wird die öffentliche Beschaffung in den Bundesländern verantworten.