Wer sich weigert, als Hartz-IV-Empfänger einen Job anzunehmen, soll nicht länger mit Sofortmaßnahmen bestraft werden: Der Bundesrat hat grünes Licht für die Änderung des Sozialgesetzbuchs gegeben. Weitere Änderungen folgen in Kürze.
Sanktionen wegen Schuldüberschreitungen von Hartz-IV-Empfängern wurden für ein Jahr weitgehend ausgesetzt. Der Bundesrat hat der Bundesregierung am Freitag grünes Licht für dieses Projekt gegeben. Der Bundestag hat bereits im Mai eine Verordnung zur Änderung des Sozialgesetzbuches verabschiedet.
Strafen für Hartz-IV-Empfänger gibt es nach dem neuen Gesetz nur noch bei außergewöhnlicher Nichtanzeige – und zwar nur in Höhe von zehn Prozent statt bis zu 30 Prozent des Gehalts. Wer also einen Termin beim Jobcenter versäumt, muss mit einem entsprechenden Abzug rechnen. Eine Einstellungsverweigerung hingegen soll nicht mehr zu einer Sanktion führen.
Vorstufe für ziviles Geld bei der Ampelregierung
Die Aussetzung der für ein Jahr geltenden Hartz-IV-Sanktionen ist eine Vorstufe zu den von der Ampelkoalition geplanten Zivilzulagen, die im kommenden Jahr das bisherige Hartz-IV-System ablösen sollen. Im Zuge der von SDP, Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten Bürgergeldzulagen werden die Mitwirkungspflichten der Berechtigten und etwaige künftige Sanktionen neu geregelt.
Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) hat das Bundesratsprojekt scharf kritisiert. „Das Gesetz bricht mit einem bewährten System“, sagte sie. “Sie hebt die goldene Regel des Wohlfahrtsstaatsprinzips auf: Fördern und Fordern.” Die neue Regelung sende ein “grundsätzlich falsches Signal”: “Was auch immer Sie tun: Das Arbeitsamt zahlt.” Dies gehe „auf Kosten der Steuerzahler“.
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