Diejenigen, die mit ihren Stromrechnungen im Rückstand sind, könnten bald ohne Saft dastehen. “Heute” erklärt genau, wie das Verfahren abläuft.
Hohe Strompreise sind eine große Belastung für die Bevölkerung. Auch in den kommenden Wochen und Monaten dürfte sich die Situation weiter verschärfen. „Ihr Strompreis ändert sich ab 1. September 2022“ – dieses Schreiben lässt seit Donnerstag in Hunderttausenden Wiener Haushalten den Blutdruck steigen.
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Das Verfahren ist gesetzlich klar geregelt
Doch was passiert, wenn man sich die Preise nicht mehr leisten kann und die eigene Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann. „Dnes“ hat recherchiert und weiß, womit Menschen konfrontiert sind, die immer häufiger mit ihren Zahlungen in Verzug geraten.
„Vor dem Abschalten des Systems ist ein gesetzlich geregeltes Mahnverfahren zu durchlaufen. Demnach sind mindestens zwei Mahnungen mit jeweils zweiwöchiger Frist vorzunehmen, wobei die letzte Mahnung die Aussetzung und alle Rechtsfolgen per Einschreiben ankündigt “, erklärt E-Control Experte Johannes Mayer im Gespräch mit „Heute“.
Der Experte weist auch darauf hin, dass der Strom an Feiertagen oder vor den Feiertagen nicht abgestellt werden darf, da dies alles gesetzlich bis ins Detail geregelt ist. Einige Kunden sind jedoch bereits betroffen. Wie Mayer gegenüber „Heute“ betont, sollen bis Juni 2022 bereits 7.300 Haushalte in Österreich vom Strom getrennt sein.
Stromrechnungen können auch in Raten bezahlt werden
Auf Nachfrage nach dem „Verbund“ heißt es, dass Stromversorger aufgrund der schwierigen finanziellen Situation ihrer Kunden inzwischen auch alternative Bezahlmethoden anbieten. Seit einigen Monaten ist es daher teilweise möglich, die Stromrechnung in Raten zu bezahlen.
E-Control-Vorstand Wolfgang Urbancic sagte bereits im Mai: „Viele Haushalte sind nicht mehr in der Lage, die aktuell steigenden Stromrechnungen und die damit oft verbundenen hohen Nachzahlungen auf einmal zu bezahlen. Hier gibt es bereits Erleichterungen – nämlich das Recht auf Ratenzahlungen, die bis zu 18 Monate dauern können.“
Für die hohen Stromkosten ist übrigens das Leistungsprinzip verantwortlich. Damit wäre sichergestellt, dass das teuerste Kraftwerk des Landes den Preis bestimmt. Genauer gesagt werden zunächst Low-Cost-Anlagen wie Wasserkraftwerke nach ihrem Bedarf befragt, bis hin zur teuersten Anlage, die derzeit auf Gas setzt.
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Ein Ausstieg aus dem Prinzip ist laut E-Control-Experte Meier keine erwägenswerte Option. „Das Leistungsprinzip ist zwar im EU-Außenwirtschaftsrecht verankert, aber es gab es schon vorher in kurzfristigen Handelsbörsen, das heißt: Das Prinzip muss aktiv verboten werden und Unternehmen muss verboten werden, Strom zum freien Verkauf in der EU zu verwenden“, sagt Meyer sagt über die allgemeine Herangehensweise an Heute.
Nav Account TK Zeit23.08.2022, 17:30| Akt: 23.08.2022 17:30 Uhr
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