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Semestertickets: Wiener Linien verurteilt – wien.ORF.at

Verkehr

Die Wiener Linien wurden wegen Diskriminierung beim Kauf von Semestertickets verurteilt. Ein Ticket für Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens kostet 150 Euro, für Einwohnerinnen und Einwohner 75 Euro.

15.09.2022 13:57

Online ab heute, 13:57 Uhr

Ticketersatz.at klagte über die Erstattung der Preisdifferenz von 75 Euro und 300 Euro pro Ticket wegen „erlittener Personenschäden im Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Kauf von Semestertickets“, teilte die Plattform am Donnerstag mit. Dem Muster des Falls wurde vollumfänglich Rechnung getragen, weshalb den Studierenden laut dieser Entscheidung 375 Euro pro Semesterticket zustehen.

Sammelklage mit etwa 3.000 Studenten

Bis heute haben sich etwa 3.000 Studenten an dem Sammelprozess beteiligt. Der Betrag beläuft sich derzeit auf mehr als vier Millionen Euro. Betroffen sind alle Studierenden ohne Hauptwohnsitz in Wien. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Landesgerichts ist die Ungleichbehandlung von Studierenden aufgrund ihres Hauptwohnsitzes durch die Wiener Linien nicht sachlich gerechtfertigt.

Die Ticketplattform refundment.at wurde von der Scrimber IT-Service GmbH erstellt. „Wir haben in erster und zweiter Instanz vollumfänglich gewonnen und freuen uns, dass die Gerichte unserer Rechtsauffassung gefolgt sind“, sagte Geschäftsführer Konstantin Gulner. Seit 2020 laufen die Planungen für das Sammelverfahren.

Eine Revision vor dem Obersten Gericht ist nicht mehr möglich

Nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Dezember 2021 legten die Wiener Linien Berufung ein, sodass der Rechtsstreit beim Landesgericht für Zivilsachen Wien anhängig ist. Das erstinstanzliche Urteil wurde von der zweiten Instanz vollumfänglich bestätigt, eine Revision zum Obersten Gerichtshof ist nicht mehr möglich.

Die Teilnahme am Inkassoverfahren über die Plattform ist weiterhin möglich. Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens, die ein oder mehrere Semestertickets um 150 Euro erworben haben, können in das Verfahren einbezogen werden. Sobald die Wiener Linien die Forderungen überweisen, werden 73 Prozent der Summe an die Studierenden ausgezahlt.

Wiener Linien “Verifizierungs”-Urteil

Der Rest wird der Plattform überlassen, um das Risiko der Anwaltskosten und den administrativen Aufwand zur Erfüllung der Ansprüche zu tragen. „Wir hoffen, ihre Ansprüche bald an die Studierenden übertragen zu können“, teilte die Plattform mit. Die Wiener Linien bestätigten das Urteil am Donnerstag in einer Stellungnahme. “Das Berufungsurteil liegt uns seit gestern Abend vor und wird nun von uns geprüft”, hieß es.