Germany

Sparaktion: Wer Energie verschwendet, könnte künftig im Gefängnis landen

Veröffentlicht6. September 2022, 08:41 Uhr

Sparaktion: Wer Energie verschwendet, könnte künftig im Gefängnis landen

Am 31. August hat die Bundesregierung ihre Initiative „Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.“ vorgestellt. Bei einer Knappheit im Herbst sollen strenge Maßnahmen ergriffen werden.

1/7

Wer im Winter die Heizung aufdreht, dem drohen Sanktionen.

20 Minuten/Simon Glauser

Im Rahmen einer bundesweiten Sparaktion informiert die Bundesregierung nun darüber, wie die Bevölkerung Energie sparen kann.

20 Minuten/Celia Nogler

Die Regierung empfiehlt Duschen statt Baden…

Photonenstopp

  • Die Bundesregierung fordert Bürger und Unternehmen auf, Energie zu sparen.

  • Verstöße gegen die Gasverordnung können sogar Freiheits- und Geldstrafen nach sich ziehen.

  • Nun drohen Bußgelder, wenn Privatpersonen die Heizung überbeanspruchen.

  • Die Polizei wolle die Vorschriften aber „mit Augenmaß umsetzen“.

Mit einer nationalen Kampagne versucht der Bund, die Versorgungssicherheit im Energiebereich in der Schweiz zu erhöhen. Bevölkerung und Wirtschaft sind zum Sparen aufgerufen. Die Bundesregierung empfiehlt unter anderem, statt zu duschen und mit Deckel zu kochen.

Kommt es im Winter zu Engpässen, werden die Maßnahmen weiter verschärft und Empfehlungen und Sparaufrufe geändert. Wie “Blik” berichtet, können mit Gas beheizte Gebäude nur bis 19 Grad beheizt werden, Warmwasser bis 60 Grad. Heizstrahler werden verboten, Saunen und Schwimmbäder müssen kalt bleiben.

Gefängnis ist möglich

Wer gegen die Vorgaben verstößt, dem droht nach dem Bundeswirtschaftsvergabegesetz eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bei vorsätzlichem Handeln sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe möglich. Auch bei fahrlässiger Nichteinhaltung der Maßnahmen ist ein Bußgeld von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen.

Wirtschaftsdepartement WBF-Sprecher Markus Spörndli betont: «Verstösse gegen das Bundesbeschaffungsgesetz sind immer Straftaten, teilweise sogar Vergehen, und müssen von den Kantonen von Amtes wegen verfolgt werden.» Jetzt drohen Strafen, wenn Privatbesitzer zu stark heizen. Aber nur, «wenn das Verbrechen gemeldet und kontrolliert wird und dann bewiesen werden kann», sagt Sporndli.

„Wir sind kein Polizeistaat“

Auch polizeiliche Kontrollen zur Einhaltung der Sparmaßnahmen von Wirtschaft und Bevölkerung sind bei Engpässen nicht ausgeschlossen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte am vergangenen Mittwoch auf einer Medienkonferenz: „Die Polizei hält nicht jeden an – aber es kann zu stichprobenartigen Kontrollen kommen.“

Er betonte jedoch: “Wir sind kein Polizeistaat.” Daher sollte es keine Verfolgung von Energieverschwendern geben. Auch Polizeipräsident Freddie Fessler betonte auf Blick-Anfrage, er wolle nicht, dass die Energiepolizei von Haus zu Haus gehe, sondern “die Regulierung mit Augenmaß durchsetzen”.

Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr

Mit dem täglichen Update bleiben Sie über Ihre Lieblingsthemen informiert und verpassen keine News mehr zum aktuellen Weltgeschehen. Holen Sie sich jeden Tag das Wichtigste kurz und prägnant direkt in Ihr Postfach.