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Stadtabgaben, krumme Gurken und CO2-Bepreisung von Baustoffen

Die Teilnehmer des Klimarates trafen sich an sechs Wochenenden, um gemeinsam mit Experten ihre Empfehlungen an Entscheidungsträger zu erarbeiten. Die Verantwortung dafür liegt bei den aus der Bevölkerung zufällig ausgewählten repräsentativen Bürgern fünf Handlungsfelder entwickelt.

ÖSTERREICH. Energie, Produktion/Konsum, Ernährung/Landnutzung, Mobilität, Wohnen: Für jedes dieser fünf Handlungsfelder hat der Klimarat über mehrere Wochen konkrete Empfehlungen für die Bundesregierung erarbeitet. Die Zivilurkunde liegt nun bei den Verantwortlichen der Bundesregierung.

„Auch der durchschnittliche Otto-Nutzer kennt sich auf seinem Gebiet sehr gut aus, und diese Stimme sollte auch mal gehört werden.“ Normale Menschen finden sich oft nicht in den üblichen politischen Entscheidungen wieder.“

Inje, Teilnehmer

Zusammenfassung der Empfehlungen

Einige Grundsätze wurden jedoch im Voraus festgelegt:Grundsätze politischen Handelns: Um die Erderwärmung zu begrenzen und damit die Klimakrise abzumildern, ist schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich. Österreich muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Treibhausgasemissionen massiv zu begrenzen. Österreich sollte sich daher an folgende Prinzipien für politisches Handeln halten:

Klimaschutz darf keine Einzelentscheidung sein

Es braucht Regelungen und Rahmenbedingungen, die klimafreundliches Handeln erleichtern und klimaschädliches Handeln unattraktiv machen oder verhindern.

Klimaschutz darf kein Luxus sein

Es braucht Strukturen und Rahmenbedingungen, die klimafreundliches Handeln für alle ermöglichen. Klimaschutz darf niemanden zurücklassen. Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht zu einem noch größeren Verlust sozial schwacher Gruppen führen.

Auf den sozialen Ausgleich ist zu achten

Wer mehr zur Klimakrise beiträgt, muss mehr zum Klimaschutz beitragen. Auch Menschen mit hohem Einkommen verursachen im Durchschnitt ein Vielfaches an Emissionen als Menschen mit niedrigem Einkommen. Entsprechend höher dürfte der Beitrag ersterer zum Klimaschutz ausfallen.

Klimaschutz erfordert globale Verantwortung

Treibhausgasemissionen kennen keine Landesgrenzen. Beim Klimaschutz sollte Österreich grenzüberschreitende Allianzen bilden und weniger entwickelte Länder bei Klimaschutzmaßnahmen mit finanziellen Mitteln und Know-how unterstützen.

Klimaschutz kann nur gemeinsam erreicht werden

Bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutzstrategien und -maßnahmen sollte die Beteiligung der Öffentlichkeit institutionalisiert werden. Klimaschutz muss relevant bleiben. Maßnahmen und Strategien sollten regelmäßig evaluiert und angepasst werden. Nur so kann neuen Entwicklungen und Technologien, aber auch Veränderungen im gesellschaftlichen Bewusstsein Rechnung getragen werden.

Weiterer Anstieg der CO2-Preise

Was allgemeine Empfehlungen betrifft, a Grundrecht auf Klimaschutz notwendig, da der Klimawandel die menschliche Gesundheit, das Leben und die Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen beeinträchtigt. Auch wird gefordert, klimaschädliche Subventionen abzuschaffen und alle klimafreundlichen Subventionen transparent zu machen (Transparenzdatenbank). Der für Herbst geplante CO2-Preis wird durch die jährliche Erhöhung des CO2-Preises deutlich erhöht: bis 2025 auf 120 Euro und bis 2030 auf 240 Euro pro Tonne. Der Klimabonus soll die durch die CO2-Bepreisung verursachten Mehrkosten für untere und mittlere Einkommen – bei durchschnittlichem Energieverbrauch – vollständig abdecken. Zudem soll der Arbeitsmarkt in Richtung Klimaschutz unterstützt werden.

Nachfolgend die konkreten Handlungsempfehlungen des Klimarates aus den fünf großen Themenfeldern:

Noch in diesem Jahr muss ein wirksames Klimaschutzgesetz eingeführt werden

Bezüglich Energie Der Klimarat fordert die Bevölkerung auf, den Konsum zu reduzieren. Großes Potenzial wird in der industriellen Produktion energieeffizienterer elektronischer Geräte gesehen. Der Klimarat fordert die Politik auf, unverzüglich ein wirksames Klimaschutzgesetz mit klaren Zielen zu verabschieden. Eine überparteiliche und weisungsfreie Klimakommission soll Gesetze und Maßnahmen von Bund und Ländern auf ihre Klimawirksamkeit prüfen, deren Umsetzung in Bund und Ländern überwachen und gegebenenfalls Empfehlungen aussprechen.

Das Ziel einer 100-prozentigen erneuerbaren Energieversorgung: 95 Prozent erneuerbar bis 2027, 100 Prozent erneuerbar bis 2030. Vorzugsweise Sonnen- und Windenergie nutzen. Wasserkraft sollte nur ausgebaut werden, wenn es sinnvoll ist. Energiegemeinschaften (auch überregional) sollten weiter gefördert werden.

Hitze/Kälte: 60 Prozent erneuerbar bis 2030, 75 Prozent erneuerbar bis 2035, 100 Prozent erneuerbar bis 2040. Dafür sollen alle verfügbaren Technologien genutzt werden, vorzugsweise Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen. Länder und Kommunen sind verpflichtet, Pläne für die Umstellung auf den Euro vorzulegen. Neben der CO2-Steuer Zweckbindung soll die Finanzierung auch über öffentliche Anleihen mit attraktiven Anreizen erfolgen. Auch in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften sind große Investitionen notwendig.

Verbieten Sie die Vernichtung neuer Waren

bei Produktion/Konsum sie muss auf sozialer und technologischer Innovation beruhen. „Klimafreundliches Wohnen bedeutet einen anderen Alltag (z. B. Teilen – weniger Materialverbrauch und weniger Kosten bei gleichem Nutzen) und den Einsatz von Technologien ohne fossile Brennstoffe“, heißt es in dem Bericht. Um dies zu ermöglichen, müssen Barrieren abgebaut und Forschung, Entwicklung und Verbreitung gefördert werden. Bewusstseinsbildung und unterschiedliche Infrastruktur – von Stromleitungen bis Wasserstoff für eine Kreislaufwirtschaft – werden als wichtige Bausteine ​​genannt.

Außerdem sollte die Reparierbarkeit von Produkten verbindlich vorgeschrieben werden. Consumer-Produkte müssen wieder haltbarer werden, indem sie repariert werden können. Dadurch wird der Verbrauch von Rohstoffen und Abfällen reduziert und wichtige Berufsgruppen (z. B. Handwerker und Frauen) gefördert. Außerdem muss die Vernichtung von Neuware verboten werden (allein in Österreich werden jährlich 1,4 Millionen Neuwarenverpackungen vernichtet). Und: Das EMAS-Gütesiegel für Umweltmanagement muss ausgebaut und geschärft werden. Banken sollten für besonders klimawirksame Unternehmensprojekte zusätzliche, staatlich abgesicherte, günstigere Kredite mit höherer Risikoabsicherung und Haftung zur Verfügung stellen.

Verbot von Mengenrabatten auf benötigte Lebensmittel

Ernährung und Landnutzung: Da tierische Produkte um ein Vielfaches mehr Treibhausgasemissionen verursachen als pflanzliche Produkte, sollte der Anteil pflanzlicher Ernährung erhöht werden. Dafür müssen politische Anreize geschaffen werden. Durch die Preisgestaltung sollen beispielsweise klimafreundliche Produkte besser sein als klimaschädliche Produkte.

Du solltest auch Reduzierte Lebensmittelverschwendung – In Österreich fallen jährlich schätzungsweise mehr als eine Million Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle an. Nach Ansicht des Rates wird die Reduzierung dieser Lebensmittelverschwendung alle Klimaauswirkungen reduzieren, die mit ihrer Produktion, Verarbeitung, ihrem Transport und ihrer Entsorgung verbunden sind. Gruppenrabatte auf Lebensmittel werden verboten, da große Verpackungen die Verbraucher dazu verleiten, mehr zu kaufen, als sie benötigen. Dadurch verderben Lebensmittel und werden weggeworfen. “Tarnpackungen”, die aufgrund ihres großen Volumens scheinbar mehr Inhalt haben, sollten zur Erhöhung der Transparenz vom Markt verschwinden. Ein “Antidiskriminierungsgesetz” für Gemüse und Obst bedeutet, dass eine Pflicht zum Kauf des krummen Gemüses eingeführt werden soll.

mit verbesserte Produktionsprozesse in der landwirtschaft können treibhausgasemissionen in der landwirtschaftlichen produktion, aber auch in vorgelagerten sektoren wie der düngemittelherstellung reduziert werden. Empfehlenswert sind eine gezieltere Düngung, eine verbesserte Viehfütterung und -haltung oder eine verbesserte Güllelagerung. Photovoltaikanlagen werden zunehmend auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen installiert. Biomasse und Agrotreibstoffe sollten gefördert werden.

Die Raumordnung sollte Sache der Bundesländer sein

In der Zone Bleibe Der Klimarat schlägt unter anderem folgende Maßnahmen vor: In der Wohnbauförderung der Länder sollen Umbauten und Renovationen stärker gefördert werden als Neubauten. Jegliche Bodenspekulation oder ein starker Anstieg der Kauf- und Pachtpreise sollten verhindert werden, wenn die Bodenversiegelung gestoppt wird. Die Massenversiegelung von Böden in Österreich muss gestoppt werden. Dies erfordert angepasste Normen und Gesetze in der Raumplanung sowie eine breite Bewusstseinsbildung. Bis zum Stichtag 1. Januar 2024 muss die Zuständigkeit für die Raumordnung von den Gemeinden (Bürgermeister-/Gemeinderatsebene) auf das Land übertragen werden. Ziel ist es, Interessenkonflikten vorzubeugen und den Druck auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Wiedereinweihung zu minimieren. Baugenehmigungen können nur erteilt werden, wenn keine bestehenden Gebäude in dem Gebiet bereits leer stehen. Photovoltaikanlagen müssen auf allen neuen und bestehenden Dächern, Fassaden und Industrieflächen installiert werden.

Klimafreundliche Bauweisen sollen umgesetzt werden, beispielsweise durch eine CO2-Bepreisung von Baustoffen. Bei allen Bauvorhaben (Neubauten) muss bis zum 1. Januar 2024 eine Dämmung mit umweltfreundlichen Baustoffen erfolgen, damit der CO2-Ausstoß und die Heizkosten reduziert oder nahezu auf null reduziert werden.

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