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Streit um zivile Tests: Lauterbach stimmt Kassenärzten zu

Streit um zivile Tests Lauterbach stimmt Kassenärzten zu

04.07.2022 23:46

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Ärzte des Gremiums weiterhin in die bürokratische Abwicklung von Corona-Tests für Bürgerinnen und Bürger einbeziehen. Die National Association of Insured Physicians ist davon nicht begeistert, und ihr Präsident kritisiert die Tests selbst vehement. Wir einigen uns jetzt auf ein Verfahren.

Im Streit um die Erhebung der Corona-Bürgertests hat sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geeinigt. Wie das Gesundheitsministerium und die KBV am Montagabend mitteilten, werden die Kassenärztlichen Vereinigungen der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin die Rechnungen der Prüfstellen entgegennehmen und Zahlungen leisten. Die Daten werden dann an die Bundesregierung übermittelt, die die Zuverlässigkeit der Tests und Ergebnisse prüft und Auffälligkeiten an die kommunalen Ordnungsbehörden meldet.

Beide Seiten betonten, dass sich an den neuen Regeln für zivile Tests nichts ändern werde. Ab Donnerstag stehen die bisher für alle kostenfreien Einbürgerungstests nur noch bestimmten Gruppen wie Kindern unter 5 Jahren, Schwangeren oder Besuchern von Krankenhäusern und Heimen ohne Zusatzkosten zur Verfügung. In der Regel ist für einen Schnelltest eine Selbstbeteiligung von drei Euro zu zahlen.

Auf zivile Tests will Gassen ganz verzichten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte die neuen Regelungen als zu bürokratisch und kündigte an, Tests mit Bürgern nicht mehr abzurechnen und zu bezahlen. Kassenärztliche Vereinigungen „können nicht dafür haftbar gemacht werden, eindeutige Zahlungen auf Rechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise überprüfen können“, heißt es in einem Schreiben an Lauterbach.

KBV-Chef Andreas Gassen forderte sogar eine komplette Aussetzung der Corona-Bürgertestung. „Diese sinnlosen Tests müssen abgeschafft werden“, sagte er der „Bild“-Zeitung. „Sie sind zu teuer, der bürokratische Aufwand ist enorm und die epidemiologische Aussagekraft gleich null.“

Am Montag teilte die KBV mit, nach dem Lauterbach-Vergleich sei nun „klargestellt“, dass Kassenärztliche Vereinigungen die neuen Anspruchsvoraussetzungen nicht prüfen müssen und nicht für Betrugsfälle haftbar gemacht werden können.