Im Zusammenhang mit dem laufenden U-Ausschuss wurde die ÖVP erneut mit Anträgen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zurückgewiesen. Die türkische Fraktion wollte in einem weiteren Beweisersuchen, das der Unterausschuss mehrheitlich ablehnte, die gesamte schriftliche und elektronische interne Kommunikation sowie WKStA-Chatgruppen vom Justizministerium zur Verfügung stellen. Auf der anderen Seite ging die ÖVP voran, wurde aber abgelehnt.
Hintergrund des ÖVP-Antrags war der Auftritt der beurlaubten Korruptionsstaatsanwältin Linda Poppenwimmer im April bei der U-Kommission. Der inzwischen in die Kanzlei Ainedter & Ainedter gewechselte Anwalt sprach damals unter anderem davon, dass Links oder ähnliches „per User-Mail an alle „an der Stelle arbeitenden“ verschickt wurden, wo abfällige Äußerungen waren für Vorgesetzte gemacht“.
Gerüchte über Chatgruppen
Poppenwimmer berichtete auch von Gerüchten über „verschiedene Chatgruppen“ bei der WKStA zum „Ibiza“-Verfahren. Die ÖVP wollte daher die interne Kommunikation der WKStA und etwaige Chatgruppen mit Bezug zum Ermittlungsgegenstand erhalten.
Die Anträge wurden zunächst von der Mehrheit des Unterausschusses abgelehnt. Die ÖVP rief deshalb den Verfassungsgerichtshof an. Für den Obersten Gerichtshof hat die Mehrheit der Korruptionsermittlungskommission der ÖVP laut einer Aussendung heute “nachvollziehbar begründet”, warum sie die Anfrage der ÖVP auf Daten von der WKStA abgelehnt hat.
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