Deutschland bereitet sich auf den Fall von Corona vor. Das neue Infektionsschutzgesetz soll voraussichtlich am Donnerstag verabschiedet werden. So sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 landesweit breitere Regeln zu Masken und Tests gelten. Viele Corona-Maßnahmen sind bekannt, manche neu. Die Berliner Zeitung gibt Ihnen einen Überblick, worauf Sie sich einstellen sollten.
Verbindliche Coronavirus-Regeln im ganzen Land ab dem 1. Oktober
- In Fernzügen gilt landesweit eine Maskenpflicht.
- In Flugzeugen soll die Maske nicht mehr getragen werden.
- In Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen, Kliniken und allen anderen Einrichtungen besteht eine FFP2-Maskenpflicht.
- Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose, Schwerhörige und Personen mit ärztlichem Attest.
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen muss zusätzlich zur Maskenpflicht eine Prüfbescheinigung beantragt werden.
- Kinder sollen sich bei Verdacht auf eine Corona-Infektion privat testen lassen können. Es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
- Kliniken müssen künftig nicht nur Corona-Daten von Normal- und Intensivstationen melden, sondern auch, wer mit einer Infektion in die Notaufnahme kommt.
Die Parteien können über diese zusätzlichen Regeln entscheiden: Stufe 1
- Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen
- Maskenpflicht in Bussen und Bahnen (ÖPNV)
- Testpflicht in bestimmten öffentlichen Einrichtungen (Asylbewerberunterkünfte, Haftanstalten, Kinderheime) sowie Schulen und Kindertagesstätten
- Bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, in Unterhaltungs- und Kultureinrichtungen sowie in der Gastronomie und beim Sport besteht Maskenpflicht. Ausnahmen für Personen mit einem kürzlich durchgeführten Test und Personen, die sich erholt haben (innerhalb der letzten 90 Tage) oder vollständig geimpft sind und ihre letzte Impfung innerhalb von drei Monaten erhalten haben
- In Schulen und anderen Bildungseinrichtungen gilt Maskenpflicht für das Personal und für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Schulstufe, wenn dies zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lernens erforderlich ist
Die Länder können diese zusätzlichen „Abwehrrisiko“-Regeln beschließen: Stufe 2
- Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlichen Räumen
- Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Handel, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich mit mehreren Personen.
- Die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
- Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
Nach einem Bundestagsbeschluss muss der Bundesrat noch zustimmen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich überzeugt, „dass wir mit dieser Vorbereitung die Pandemie im Herbst eindämmen werden“. Das geplante neue Gesetz sei “ein relativ komplettes Paket, das weit über das hinausgeht, was viele unserer Nachbarländer haben”, sagte der DSDP-Politiker (dpa).
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