Veröffentlicht1. August 2022, 19:12 Uhr
UK: UN-Bewerbung scheitert – Archies Lebenserhaltung endet am Dienstag (12)
Der Antrag eines UN-Gremiums, Archies Lebenserhaltung nach dem Mittagessen am Dienstag zu verlängern, wurde abgelehnt. Eigentlich sollten sie am Montagnachmittag fertig werden.
1/5
„Ein Junge, der mir die Hand schütteln kann, kann nicht hirntot sein“, sagt Archies Mutter Holly.
Screenshot/Persönlich
Archie liegt nach einem Unfall im April 2022 im Koma.
Screenshot/Persönlich
Am 29. Juli unternahmen seine Eltern einen “letzten Versuch” und baten die Vereinten Nationen um Hilfe. Infolgedessen erließ die UNO eine Anordnung, um die Aussetzung lebenserhaltender Maßnahmen zu verhindern.
Screenshot/Persönlich
-
Seit Monaten streiten sich Gerichte, Ärzte und Eltern darüber, was mit dem 12-jährigen Archie Battersby zu tun ist, der im April einen irreversiblen Hirnschaden erlitten hat.
-
Nun hat das Gericht auch den Antrag der UN auf Verlängerung der lebenserhaltenden Maßnahmen zurückgewiesen.
-
Daher werden die lebenserhaltenden Maßnahmen nach Dienstagmittag (12 Uhr Ortszeit) nicht verlängert.
In einem Rechtsstreit um die Lebenschancen eines schwerkranken 12-jährigen Jungen in England hat ein Gericht einen Antrag auf Verlängerung lebenserhaltender Maßnahmen abgelehnt. Das Berufungsgericht in London wies am Montag einen Antrag eines UN-Gremiums zurück und weigerte sich, die Maßnahmen über Dienstagmittag (12 Uhr Ortszeit) hinaus zu verlängern.
Die Eltern des 12-jährigen Archie hatten sich zuvor an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt – der daraufhin forderte, weitere Maßnahmen zu ergreifen, während der Antrag geprüft wird. Eigentlich sollten sie am Montagnachmittag fertig werden.
Archies Mutter Holly Dance kündigte an, weiter für ihren Sohn zu kämpfen. Berichten zufolge können Eltern immer noch beim höchsten Gericht des Vereinigten Königreichs, dem High Court, Berufung einlegen.
Schwere Hirnverletzungen nach Internet mutig
Archie erlitt im April bei einem häuslichen Unfall schwere Hirnverletzungen – möglicherweise während einer Internet-Challenge. Seitdem liegt er im Koma. Vor einer Woche lehnte ein Berufungsgericht den Antrag der Eltern auf Fortführung der Lebenserhaltung ab. Es ist in Archies bestem Interesse.
Der Fall erinnert an ähnliche Streitigkeiten um todkranke Kinder in Großbritannien. Das unter starkem finanziellem Druck stehende britische Gesundheitswesen stellt die Lebenserhaltung in der Regel viel früher ein, als dies in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen nicht in gleichem Maße berücksichtigt. Was im besten Interesse des Patienten ist, wird oft von Richtern auf Anraten von Medizinern entschieden.
Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr
Mit dem täglichen Update bleiben Sie über Ihre Lieblingsthemen informiert und verpassen keine News mehr zum aktuellen Weltgeschehen. Holen Sie sich jeden Tag das Wichtigste kurz und prägnant direkt in Ihr Postfach.
(DPA/bre)
Add Comment