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Unfall in Graubünden – Schaf stirbt auf der Alp Bündner – war es der Wolf? – Nachrichten

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In den Alpen der Surselva stürzten 71 Schafe in eine Felswand und töteten mehr als 40. War es der Wolf oder wird er zum Sündenbock?

Es sind eindrückliche Bilder zu Beginn der Alpzeit: Inmitten sattgrüner Wiesen im Val Cristalina in der Surselva liegen Dutzende von toten und verwundeten Schafen am Fusse einer Felswand. Was ist hier passiert? Darüber rätseln derzeit auch die Behörden in Graubünden.

Klar ist: Am vergangenen Samstag stürzte im Bündner Oberland ein Teil einer Schafherde, insgesamt 71 Tiere, in die Alpen. 43 dieser Schafe starben oder mussten nach dem Sturz von ihren Leiden befreit werden, weitere 28 werden auf Verletzungen überwacht, so Arno Puorger vom Jagd- und Fischereidienst Graubünden.

Es gibt verschiedene Hinweise, die auf den Wolf im Absturz hindeuten.

Die Unfallursache sei noch nicht klar, aber die naheliegendste Vermutung sei der Wolf, sagt Poorger: „Ein Schaf hat eine Nackenverletzung, die typischen Wolfsbissen ähnelt. Auch in der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden mehrere Wölfe im betroffenen Gebiet beobachtet. Es gibt also verschiedene Indizien, die auf den Wolf beim Absturz hindeuten.“ Bekannt ist auch, dass das Stagias-Rudel, eines der sechs Wolfsrudel Graubündens, rund um den Lukmanierpass lebt.

In der Schweiz kommt es immer wieder vor, dass einzelne Schafe auf einen Felsen stürzen. Puorger betont jedoch, dass es ungewöhnlich ist, dass sie 71 Jahre alt sind und dass möglicherweise der Wolf schuld ist. „Es wäre an sich nicht verwunderlich, dass eine Herde bei einem Angriff von Wölfen in der alpinen Zone umfällt. Aber wenn der Sturz des Schafs effektiv mit dem Wolf in Verbindung steht, ist dies ein Ausnahmefall für seine Größe.

Die 43 getöteten Schafe seien eine Tragödie, sagte Lucas Berger, Präsident des Schweizerischen Schafzuchtverbandes. Der finanzielle Schaden für den Schäfer ist gross: Ein geschlachtetes Lamm kostet derzeit rund 300 Franken, ein ausgewachsenes Tier durchschnittlich bis zu 800 Franken. „Allerdings deckt die Entschädigung des Bundes in der Regel nicht den tatsächlichen Wert der Schafe. Der emotionale Schaden, den so viele tote Tiere hinterlassen, ist noch größer als der finanzielle Verlust“, sagt Berger. Der Hirte züchtet seine Schafe und hat eine emotionale Verbindung zu ihnen, unabhängig von der Größe der Herde.

Das entschädigt für schlaue Schafe

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Das Schweizer Jagdrecht sieht vor, dass sich Bund und Kantone an der Entschädigung für Schäden durch Wildtiere beteiligen. Gemäss Jagdverordnung übernimmt der Bund 80 Prozent des Schadens und der Kanton 20 Prozent. Die Kantone – in der Regel durch einen Wildzüchter – beurteilen die Situation vor Ort, erstellen ein Tötungsprotokoll und beurteilen, ob die Tötung durch einen Wolf verursacht wurde.

«Gemäß dem Konzept von Wolf Schweiz steht die Kostenerstattung durch den Bund der Kantone in keinem Zusammenhang mit dem vorgängigen Erlass von Massnahmen zum Schutz der Nutztiere», schreibt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) auf Anfrage. Allerdings könnten die Kantone vorsorgliche Massnahmen verlangen, um die Bauern zu bezahlen.

Der zuständige Kanton entscheidet, wie viel ein Schäfer für ein gerissenes Schaf bekommt. Als Bewertungsgrundlage dienen die Wertetabellen der landwirtschaftlichen Zuchtverbände. Entscheidend sind Faktoren wie Alter, Rasse und Geschlecht des getöteten Tieres. Arno Puorger vom Jagd- und Fischereidienst Graubünden sprach von durchschnittlich 250 bis 400 Franken pro Schaf.

Außerdem erhält der Schäfer nur dann eine Entschädigung für das Töten von Schafen, wenn nachgewiesen werden kann, dass große Raubtiere den Schaden verursacht haben. Hier kommt das nächste Problem: Auch wenn ein Wolf die 71 Schafe über den Felsen der Alp Bündner gejagt hat – wenn keine Spuren zu finden sind, gibt es eigentlich kein Geld. Viele Kantone passen sich jedoch an, wenn Nutztiere infolge eines Wolfsangriffs gefallen sein dürften, teilte der Bundesdienst für Umwelt auf Anfrage mit.

Waren die Tiere gut geschützt?

Die 71 verendeten Schafe gehörten einer Herde von insgesamt 1.600 Tieren an. Sie wurden von einem Hirten und sechs Treibhunden bewacht und nachts eingesperrt. Sechs Hunde erfüllen laut Agridea Agricultural Advisory Center eine vernünftige Obergrenze für den Herdenschutz.

Allerdings stellt sich die Frage, ob die Schafe ausreichend geschützt wurden. Wie nah waren die 1600 Schafe beieinander? Können Hunde zusehen? Oder ist der Wolf schuld? „Wölfe lernen mit der Zeit, Tierschutzmaßnahmen zu umgehen. Ich habe von ähnlichen Fällen in Graubünden und im Wallis gehört», sagte Lucas Berger vom Schafzüchterverband.

Legende: Eines der im Val Cristalina in der Surselva verendeten Schafe. RTR / Seraina Derungs

Im Mai stellte der Bund schweizweit zusätzlich 5,7 Millionen Franken als Sofortmassnahme zum Schutz der Herden im Sommer in den Alpen bereit. Berger schätzt die Gesamtkosten der Herdenschutzmassnahmen im Alpsommer auf 20 bis 30 Millionen Franken. Die Kosten für einen Wachhund liegen bei rund 5000 Franken pro Jahr.

Wenn teure Schutzmaßnahmen vergeblich sind, enttäuscht das die Hirten.

„Wenn die teuersten und aufwändigsten Schutzmaßnahmen vergeblich sind, sind die Hirten enttäuscht und verlassen immer mehr die Alpen“, sagt Berger. Die Lösung aus Sicht des Schafzüchterverbandes und vieler Schäfer: präventiver Abschuss von Wölfen in Rudeln, um den Bestand zu regulieren.

Bei einem toten Schaf mit einer wolfsbissähnlichen Nackenverletzung werden nun DNA-Spuren untersucht. Damit soll beurteilt werden, ob und wenn ja, welcher Wolf oder welches Rudel beim Absturz anwesend war. Dies ist auch entscheidend, damit wir tote Schafe dem Wolfsrudelkontingent zuordnen können – sofern ein Wolf beteiligt war. Trotz der Forderungen der Hirten ist der präventive Abschuss von Wölfen auch in diesem Almsommer kein Problem.

Die Kommission des Staatsrates will Wölfe vorsorglich regulieren

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Künftig müssen Wölfe nicht nur geschossen werden, wenn sie Schaden angerichtet haben, sondern auch zukünftige Schäden verhindern. Die Umweltkommission des Staatsrates hat am Freitag einen neuen Versuch unternommen, das Jagdgesetz anzupassen. Der Fokus liegt auf der proaktiven Regulierung von Wolfspopulationen.

2020 lehnten die Wähler das Jagdgesetz ab, das die Wolfsjagd neu ordnen würde. Wenn die Antwort ja war, könnten Wölfe präventiv geschossen werden, dh. auch wenn sie noch keinen Schaden verursacht haben. Die Umweltkommission des Staatsrates schlägt nun einen neuen § 7a des Jagdgesetzes vor. Es sollte die gesetzliche Grundlage für den präventiven Abschuss von Wölfen sein. Doch bevor ein Wolf getötet werden darf, muss wie heute das Umweltbundesamt seine Zustimmung geben. (SDA)