Außergewöhnlich
Stand: 16.06.2022 05:12
Ab Oktober 2020 müssen auch Krankenkassen für digitale Gesundheitsanwendungen zahlen – obwohl der Nutzen oft fragwürdig ist. Nach Informationen von NDR und WDR haben Nutzer möglicherweise auch Zugriff auf Daten anderer Patienten.
Von Svea Eckert und Marcus Grill, NDR/WDR
Als im Oktober 2020 digitale Gesundheitsanwendungen auf den Markt kamen, nannte der damalige Gesundheitsminister Jens Span (CDU) sie „die Weltneuheit“. Deutschland ist „das erste Land, in dem Rezeptanträge gestellt werden“. Auch wenn dies bis heute kaum bekannt ist, konnten Patienten nicht nur ein Rezept von ihrem Arzt bekommen, sondern auch ein Rezept für eine Gesundheitsanwendung, das sie dann bei ihrer Krankenkasse kaufen. Die Kasse vergibt zur Freischaltung des Rezepts einen Code, den Sie in der Anwendung eingeben und dann kostenlos nutzen können.
Verlassen Sie sich nur auf die Angaben des Herstellers
Anders als manche Politiker sind viele Experten keineswegs von Bewerbungen begeistert. Hauptkritikpunkte sind bisher der fehlende Nachweis des Nutzens und die enormen Kosten, die von den Anwendungsherstellern auferlegt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss die Anträge prüfen, bevor sie zurückgefordert werden können. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine „eigene technische Prüfung“, wie das BfArM anerkennt, sondern lediglich um eine Prüfung der vom Hersteller eingereichten Unterlagen. Gerhard Schillinger, medizinischer Sachverständiger beim AOK-Bundesverband, kritisierte: „Die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Gesetzgebers waren zu gering. Sie müssen sich ausschließlich auf die Angaben des Herstellers verlassen.
Bereits 31 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) gibt es, die Ärzte zu Lasten der Krankenkassen verschreiben können. Die meisten von ihnen sollen bei Depressionen und Verhaltensstörungen helfen. Im Schnitt kostet jede Antragstellung die Krankenkasse 428 Euro – allerdings nicht einmalig, sondern quartalsweise.
Riesige Schwachstellen in zwei Anwendungen
Computerexperten des ehrenamtlichen Teams „zerforschung“ haben nun in mindestens zwei dieser Anwendungen riesige Sicherheitslücken gefunden. Sie informierten die Macher der Bewerbungen unmittelbar nach der Eröffnung. Gegenüber NDR und WDR räumten die Hersteller das Problem ein und versicherten, die Lücken bereits gefüllt zu haben. Den Datenschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen und Hamburg sind die Fälle ebenso bekannt wie dem BfArM.
Die Schwachstelle betrifft zum einen Novego: Dealing with Depression. Wenn ein Benutzer dieser Anwendung bisher seine eigenen Daten herunterladen wollte, konnte er seine Benutzer-ID so ändern, dass er die E-Mail-Adresse und den Benutzernamen anderer Patienten erhielt. Geschäftsführer Norbert Paas versichert, drei Stunden nachdem das Team der Zerforschung sein Unternehmen über die Schwachstelle informiert hat, sei die Lücke technisch geschlossen.
Patientendaten waren auch mit der Cankado-Anwendung verfügbar, die für Frauen mit Brustkrebs entwickelt wurde. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem BfArM räumte Geschäftsführer Timo Schinköte „ein konkretes, aber ungenutztes Sicherheitsrisiko“ ein. Allerdings sei nur „die abstrakte Risikolage als hoch einzustufen“. Tatsächlich hat sich laut einer internen Studie in den letzten 500 Tagen niemand mit dieser Sicherheitslücke befasst – mit Ausnahme des Teams der „zerforschung“.
Die Anwendung hat bisher keinen Gewinn erzielt
Schinköthes Antrag für Menschen mit Brustkrebs kostet 499,80 Euro pro Quartal. Allerdings sei es ein „rein subventioniertes Geschäft“ und das Unternehmen habe „noch nicht die direkten Kosten“ für die Entwicklung der Anwendung generiert. Das liegt wohl an der bisher geringen Nutzerzahl. Shinkyote erklärt, dass das Medikament bisher nur etwa 300 Patienten verschrieben wurde.
Ende vergangenen Jahres musste der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dem Bundestag eine erste Bilanz zur neuen DiGA vorlegen. Im ersten Jahr würden die Anträge insgesamt zwölf Millionen Euro kosten, heißt es. Aber nur 50.000 Patienten hätten die vorgeschriebene Anwendung – von insgesamt 73 Millionen Versicherten der Krankenkassen. Die Krankenkassen befürchten jedoch, dass die Anwendungen vor allem für “high-prevalence”, also weit verbreitete Krankheiten wie Adipositas, Angststörungen, Schlafstörungen oder Rückenschmerzen entwickelt werden.
Zweifelhafte Preispolitik
Zunächst erscheint die Preispolitik fragwürdig. So überwacht das BfArM „teilweise deutliche Preissteigerungen“ bei bereits auf dem Markt befindlichen Anwendungen, wenn diese von den Krankenkassen erstattet werden. „Preise sind völlig utopisch“, pflichtet Gerhard Schillinger vom Bundesverband der AOK bei. „Einige Anwendungen haben ihre Preise verzehnfacht.“ Eine Anti-Migräne-Anwendung beispielsweise kostete früher 64,99 Euro, danach stieg der Preis für die Krankenkassen laut AOK auf 879,96 Euro im Jahr.
Spahns Anwendungsrecht erlaubt Herstellern, den Preis im ersten Jahr völlig frei zu wählen, genau wie bei neuen Arzneimitteln. Hersteller müssen weder nachweisen, wie teuer die Entwicklung war, noch welchen therapeutischen Zusatznutzen die Anwendung tatsächlich hat. Nur im ersten Jahr müssen die Hersteller den Nutzen nachweisen und mit den Krankenkassen einen angemessenen Preis aushandeln.
„Bisher sind jedoch alle Verhandlungen um die Prämien für DiGAs, die dauerhaft in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen wurden, gescheitert“, teilte der Bundesverband AOK in einer Anfrage mit. Das Schiedsgericht musste daher die Preise festsetzen. Die Antragskosten wurden jeweils deutlich reduziert. Die Angststörungs-App Somino kostet jetzt nur noch 225 Euro pro Quartal statt bisher 464 Euro. Für die Velibra-Anwendung, die gegen Angst- und Panikstörungen helfen soll, erhält der Hersteller nur noch 230 Euro statt bisher 476 Euro. Und die Kosten für die Elevida-App, die Patienten mit Multipler Sklerose helfen soll, wurden im Quartal von 744 Euro auf 243 Euro gesenkt.
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