Fordern Sie die Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit Flüchtlingen
Wien (OTS) –
Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) hat heute von Sozialminister Rauch und ÖVP-Wöginger-Klubobmann angekündigte Änderungen des Grundsicherungsgesetzes gefordert, um Verbesserungen für subsidiär Schutzberechtigte zu verbessern.
Subsidiär Schutzberechtigte können aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt über viele Jahre nicht in ihre Heimat zurückkehren. Sie haben in Österreich Schutz erhalten und sind mit Flüchtlingen in einer ähnlichen Situation. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie bedürftig sind. Sie erhalten wie Asylbewerber relativ geringe finanzielle Leistungen aus der Grundversorgung mit einem Höchstsatz von 365 € pro Person für Miete, Verpflegung und sonstige Ausgaben.
Dies erschwert es subsidiär Schutzberechtigten, selbstständig zu leben und Arbeit zu finden, und sie müssen oft lange in organisierten Unterkünften bleiben, die eigentlich für Asylsuchende bestimmt sind.
„Wir fordern Bundesregierung und Entscheidungsträger auf, die subsidiär Schutzberechtigten in eine neue Sozialhilferegelung einzubeziehen. Dies wäre nicht nur ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Armut, sondern auch ein wichtiger Start für die von ihrer Integration Betroffenen. Davon würde langfristig die gesamte Gesellschaft profitieren“, sagte Christoph Pinter, Leiter des UNHCR Österreich.
UNHCR begrüßte auch die heutige Ankündigung von Sozialministerin Rauch und dem Vorsitzenden des ÖVP Wöginger Clubs, die Sozialhilfe künftig für Flüchtlinge aus der Ukraine zu öffnen. Aus den oben genannten Gründen wird diese Unterstützung auch für sie eine wichtige Rolle bei ihrer Integration und Ankunft in Österreich spielen.
Fragen und Kontakte:
Mag.a Ruth Schöffl, Telefon: +43 1 26060 5307, Mail: schoeffl@unhcr.org
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