Germany

Urteil: Zürcher zieht wegen Busparkens vor Bundesgericht – und hat Recht

Veröffentlicht am 10. Juni 2022, 16:52 Uhr

Seit über zwei Jahren kämpft ein Zürcher Autofahrer mit einer Parkbusse von 40 Franken. Der Kanton muss nun seine Gerichtskosten bezahlen.

1/5

Ein Autofahrer aus Zürich hat sich erfolgreich gegen eine Parkbusse von 40 Franken gewehrt. (Symbolfoto)

20 Minuten / Marco Zanger

Noch am selben Tag legte der Mann Widerspruch ein und legte einen gültigen Parkschein vor.

20 Minuten / Tadeo Cherleti

Der Mann erhielt jedoch Abmahnungen und es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Dann wandte er sich an den Anwalt. (Symbolfoto)

20 Minuten / Sonia Mulice

Ein Autofahrer aus Zürich hat sich erfolgreich gegen eine Parkbusse von 40 Franken gewehrt. Dazu musste er jedoch zum Bundesgericht gehen und einen Anwalt beauftragen.

Der erste Vorfall ereignete sich im März 2020, als ein Bus mangels Parkschein unter dem Scheibenwischer stecken blieb. Aber der Mann hatte einen Parkschein gekauft. Noch am selben Tag erhob der Mann schriftlichen Einspruch gegen die Busse, wie Züritoday unter Berufung auf den SDA berichtete, und legte ein gültiges Ticket bei. Möglicherweise sei das Parkticket wegen des starken Regens am fraglichen Tag nicht sichtbar gewesen, argumentierte er.

Die Stadtpolizei schickte dem Mann jedoch mehrere Mahnschreiben, elf Monate später erhielt er sogar einen Haftbefehl. Erst als der Mann einen Anwalt hinzuzog, der berufsbedingt Widerspruch einlegte, wurde das Strafverfahren eingestellt.

Der Mann hatte endlich bekommen, was er verdiente. Aber: Wer muss die Anwaltskosten bezahlen? Das Zürcher Obergericht entschied zunächst, dass der Mann den Anwalt selbst bezahlen müsse, da es sich um ein “leichtes Vergehen” und eine “unkomplizierte Angelegenheit” handele.

Nun hat sich sogar das Bundesgericht dem Fall angenommen und dem Mann endgültig Recht gegeben. „Rücksprache mit einem Rechtsbeistand“ sei angebracht, nachdem der Mann zuvor nicht gegen das Bußgeld und die Abmahnung vorgegangen sei. Der Fall wird nun an den Obersten Gerichtshof zurückverwiesen, der über die Höhe der Entschädigung entscheiden muss, auf die der Mann Anspruch hat. Auch der Kanton Zürich muss Bundesgerichtsverfahren «angemessen entschädigen».