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Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit: EU leitet Verfahren gegen Ungarn ein

Stand: 27.04.2022 12:39 Uhr

Die EU wurde ernst und leitete ein Verfahren gegen Ungarn wegen angeblicher Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit ein. Dies könnte die finanzielle Unterstützung Ungarns um Milliarden reduzieren.

Im langjährigen Rechtsstaatsstreit erhöht die EU-Kommission das Tempo gegen Ungarn: Die Brüsseler Behörden haben einen sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gegen die Regierung in Budapest eingeleitet.

Ein entsprechendes Schreiben soll noch am selben Tag nach Budapest geschickt werden, sagte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Vera Zhurova. Erstmals droht Ungarn eine Kürzung der EU-Gelder in Millionenhöhe.

Von der Layen kündigte die Produktion im April an

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den Schritt bereits Anfang April angekündigt. kurz nach der Wiederwahl des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán. Die EU verurteilt vor allem die Korruption in Ungarn und die illegale Verwendung von EU-Geldern.

Die EU drängt auf Demokratie und Grundrechte

Seit Anfang 2021 ist der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus in Kraft. Im vergangenen Jahr hat die EU in einer neuen Verordnung noch einmal festgelegt, was Rechtsstaatlichkeit genau bedeutet: Jede öffentliche Stelle muss „im Einklang mit dem geltenden Recht stehen Die Werte der Demokratie und die Achtung der EU-Grundrechte stehen unter der Kontrolle unabhängiger und unparteiischer Gerichte.“

Kritik wegen möglicher Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit richtet sich seit langem gegen Ungarn und Polen. Polen wird vorgeworfen, durch eine sogenannte Justizreform die Gewaltenteilung im eigenen Land und die unabhängige Justiz zu untergraben.

Der EuGH weist die Berufungen zurück

Um ein Vorgehen der EU zu verhindern, haben beide Seiten beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen den Rechtsstaatsmechanismus eingereicht – jedoch ohne Erfolg. Das Gericht wies die Klagen zurück und legitimierte mit seiner Entscheidung vom Februar dieses Jahres die Möglichkeit, die finanziellen Mittel der betroffenen EU-Mitglieder zu kürzen.

Eine Mehrheit im Europäischen Parlament ist erforderlich

Aber es wird noch einige Zeit dauern, bis Ungarn tatsächlich um Milliarden Euro abgeschafft ist. Denn dieser Schritt erfordert eine Mehrheit im Europäischen Parlament: Mindestens 15 Länder mit mindestens 65 % der in der EU lebenden Bevölkerung müssen dafür stimmen. Als betroffenes Land hat Ungarn kein Stimmrecht.

Zuvor hat Ungarn jedoch die Möglichkeit, sich zu der Kritik zu äußern und Maßnahmen zur Behebung der Mängel der EU vorzuschlagen.