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Wahlplakate: FPÖ wirft Van der Bellen Rechtsbruch vor

Politik

Der Landesvorsitzende der Vorarlberger FPÖ, Christoph Bieschi, warf Bundespräsident Alexander Van der Bellen „einen ganz klaren Rechtsverstoß“ vor. Es geht um den Termin für das Aufhängen der Wahlplakate. Van der Bellens Wahlkampfteam räumt einen Fehler ein.

07.09.2022 15:56

Online ab heute, 15:56

In Vorarlberg dürfen laut Gesetz Wahlplakate erst vier Wochen vor dem Wahltermin aufgehängt werden, sagte Bitchi in einer Aussendung. Die Wahlkampfanzeige von Van der Bellen wurde jedoch bereits am Dienstag und damit eine Woche zu früh veröffentlicht.

FPÖ pocht auf Elfmeter

Dieses Vorgehen sei extrem unfair gegenüber allen anderen Kandidaten und ein ganz klarer Rechtsbruch, kritisiert Freiheit. Sie fordert ein “konsequentes behördliches Vorgehen gegen diesen Rechtsverstoß”, die sofortige Entfernung der Wahlplakate und eine Bestrafung des Wahlkampfteams von Van der Bellen. Alles andere wäre eine inakzeptable Bevorzugung des Bundespräsidenten.

APA/ROLAND SCHLAGER Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Rahmen der Vorstellung einer Plakataktion der Initiative „Gemeinsam für Van der Bellen“ am Dienstag in Wien

“Zu früh falsch eingestellt”

Van der Bellens Wahlkampfteam räumte auf eine APA-Frage einen Fehler ein. Nach der Enthüllung des Plakats am Dienstag in Wien begann die österreichweite Veröffentlichung. Das Unternehmen hat irrtümlich zu früh 18 mobile Plakatstellen in Vorarlberg bestellt. „Wir haben sofort den Rückbau veranlasst“, sagt Sprecher Stefan Götz-Bruha.

Einziges Bundesland mit kürzerer Laufzeit

Auf Anfrage des ORF Vorarlberg bestätigte das Regierungspräsidium Bregenz die Vier-Wochen-Frist. Wahlplakate zur Bundespräsidentenwahl können daher frühestens ab 11. September in Vorarlberg aufgehängt werden. Dies ist im Bau-, Natur- und Baurecht geregelt.

2014 hat Vorarlberg das Gesetz geändert und als einziges Bundesland die Frist von sechs auf vier Wochen verkürzt.