Zahlreiche Oppositionsvorschläge zu Wirtschaftsfragen wurden verschoben
Wien (PC) – Der Wirtschaftsausschuss arbeitet heute an zwei Gesetzen zur Stärkung des Verbraucherschutzes angesichts der zunehmenden Digitalisierung des Handels. Sie basiert auf der sogenannten EU-Modernisierungsrichtlinie, mit der vier EU-Verbraucherschutzrichtlinien aktualisiert wurden. Die neue EU-Richtlinie wird nun in Form von zwei Umsetzungsgesetzen in österreichisches Recht umgesetzt. Die Regelungen zielen auf missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und unlautere Geschäftspraktiken ab. Wir sprechen über mehr Transparenz in Online-Märkten. Weitere Themen sind Preisinformationen und eine bessere Durchsetzung von Verbraucherrechten. Die Sanktionen bei Verstößen müssen deutlich erhöht werden. Beide Umwandlungen wurden mehrheitlich ohne die Stimmen von NEOS beschlossen.
Auf der Tagesordnung standen außerdem Vorschläge von FPÖ und NEOS zur Senkung der Kammerbeiträge. Darüber hinaus fordert NEOS Transparenz bei der Verwendung von Beiträgen der Wirtschaftskammer, einschließlich eines „Kopf-Werbeverbots“. Auch NEOS unterstützt die Umstellung der Arbeitszeiten zugunsten von Selbstbedienungsläden und will, dass die Auslieferung von Tagesprodukten an Kunden am Sonntag erlaubt wird. Die SPÖ will die Lehrstellenförderung verstärken und Extragewinne von Energiekonzernen lenken. Alle Oppositionsvorschläge wurden von ÖVP und Grünen verschoben.
Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie: Inländische Rechte
Der Wirtschaftsausschuss hat heute mehrheitlich zwei Durchführungsgesetze zur Verankerung der sogenannten EU-Modernisierungsrichtlinie in österreichischem Recht verabschiedet. Dies ist eine Neugestaltung von fünf Gesetzen, die Verbraucherrechte regeln. Ein von ÖVP und Grünen im Ausschuss eingebrachter Änderungsantrag diente der rechtlichen Klärung der geltenden Bestimmungen.
Die EU-Modernisierungsrichtlinie reagiert auf die zunehmende Digitalisierung des Warenverkehrs, indem sie beispielsweise die relevanten Anwendungsbereiche für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen erweitert. Auch von mehr Transparenz auf Online-Märkten durch erweiterte Informationspflichten ist ebenso die Rede wie von einem neuen, verschärften Sanktionsregime und einer Ergänzung des Individualrechtsschutzes für Verbraucher. Die neuen Verbote gelten beispielsweise für das Inverkehrbringen von Produkten in gleicher Weise trotz unterschiedlicher Zusammensetzung („doppelte Qualität“). Auch beim Widerrufsrecht gibt es Änderungen. Darüber hinaus sieht die Modernisierungsrichtlinie neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Preisnachlässen vor.
Das vom Justizministerium ausgearbeitete sogenannte Gesetz zur Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie nimmt Änderungen am Verbraucherschutzgesetz und am Niederlassungs- und Nebentätigkeitsgesetz (1529 dB) vor. Neben Verträgen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen sind dies Informationspflichten von Unternehmen, die an die technologische Entwicklung angepasst sind. Außerdem werden die Transparenzpflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen aktualisiert. Das Widerrufsrecht ist auch für den Fall geregelt, dass auf Wunsch des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde. Künftig wird zwischen Verträgen, die den Verbraucher zu einer Zahlung verpflichten, und solchen, auf deren Grundlage Verbraucher lediglich personenbezogene Daten angeben, unterschieden. Darüber hinaus ist geplant, das Widerrufsrecht in Bezug auf aggressive oder irreführende Marketing- und Geschäftspraktiken zu erweitern. Bei verbraucherrechtlichen Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Maßnahmen zur Ahndung weitverbreiteter oder weitverbreiteter Verstöße mit unionsweiter Bedeutung können künftig auch Geldbußen mit sehr hohem Sanktionsumfang verhängt werden.
Das sogenannte Gesetz zur Umsetzung der zweiten Modernisierungsrichtlinie wurde vom Wirtschaftsministerium (1530 dB) ausgearbeitet. Die Änderungen betreffen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Bundesvergabegesetz. Der Verbraucherschutz bei Schäden durch unlautere Geschäftspraktiken soll gestärkt werden. Koordinierte Maßnahmen beinhalten unter anderem Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens bei Massenverstößen und weitverbreiteten Verstößen mit verwandtem Ausmaß.
Gerald Locker (NEOS) begründete das Missfallen seiner Fraktion mit teils sehr kritischen Äußerungen im Evaluationsprozess. Sie äußerten Bedenken, dass entgegen der Intention der EU-Richtlinie der Verbraucherschutz eingeschränkt werden könnte.
Aus Sicht der ÖVP-Abgeordneten Johanna Jax ist es bei der Umsetzung gelungen, eine gute Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft zu finden. Ulrike Fischer (Grüne) sagte, es habe deutliche Verbesserungen für Verbraucher gegeben, etwa beim Rechtsschutz, Informationspflichten und der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen.
FPÖ und NEOS kritisieren die Höhe der Kammerbeiträge der Handelskammern
Die FPÖ stellt zusätzliche Belastungen für „Pflichtmitglieder“ der österreichischen Wirtschaftskammern durch inflationsbedingt steigende Kammerbeiträge. Der FPÖ-Europaabgeordnete Erwin Angerer forderte daher die österreichischen Wirtschaftskammern auf, auf inflationsbedingt steigende Kammergebühren zu verzichten oder sie wieder zur „Pflichtmitgliedschaft“ zu machen (2559/A (E)). Zudem befürworten die Liberalen die vollständige Abschaffung der vielen Pflichtmitglieder in Fachgruppen oder Fachverbänden der Handelskammern.
In einer Initiativerklärung (565/A) forderte NEOS eine Senkung des Arbeiterkammerbeitrags für Geringverdiener und des IHK-2-Beitrags als Beitrag der Kammern zur Bewältigung der Corona-Krise. Gerald Locker will eine dauerhafte Senkung der Beiträge. Das würde mehr verfügbares Einkommen für Arbeitnehmer und geringere Lohnnebenkosten für Unternehmen bedeuten, sagte er.
Überschüssige Gewinne will die SPÖ den Energiekonzernen widmen
Die Sozialdemokraten Rudolf Silvan und Christoph Mazneter akzeptieren die Vorstellungen der Europäischen Kommission, die überschüssigen Gewinne der Energiekonzerne zur Bekämpfung der Energiearmut in der Bevölkerung einzusetzen. Die österreichische Regierung muss ein Maßnahmenpaket zur Besteuerung dieser Mehrgewinne erarbeiten und die Erlöse für inflationshemmende Maßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien zweckgebunden verwenden (2639 A / (E)). Aufgrund der aktuellen Bepreisung des Strommarktes würden Billig-Energieerzeuger wie Wasserkraft horrende Gewinne machen, kritisierten die Sozialdemokraten.
SPÖ: Ausbildungsförderung ausbauen
Angesichts des großen Fachkräftemangels in Österreich fordert die SPÖ, die im Begleithaushalt für 2020 eingeführte und ab 2023 geltende Obergrenze von 250 Millionen Euro für die Lehrlingsausbildung aufzuheben (2640/A (E)). Sonst fehlen die Mittel für Internate für Berufsschüler, für im Ausland lebende Lehrlinge, für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung etc., warnte die SPÖ-Abgeordnete Petra Oberauner im Ausschuss. Man reagiere natürlich auf die gestiegene Nachfrage, sagte Eva-Maria Himmelbauer. Sie verwies auf laufende Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium, um zusätzlichen Finanzbedarf zu berücksichtigen.
NEOS: Flexible Öffnungszeiten für Selbstbedienungsläden und Lieferung von Tagesprodukten, auch sonntags
NEOS fordert mehr Arbeitszeiten in den Filialen. In einer Anwendung beziehen sie sich auf landwirtschaftliche Selbstbedienungsläden (2163 / A (E)), die Landwirten helfen, durch Direktvermarktung mehr Einkommen zu erzielen. Karin Doppelbauer (NEOS) argumentiert, dass mit Ausnahmen zugunsten automatisierter Selbstbedienungsläden im Arbeitszeitrecht mit einer stark steigenden Nachfrage gerechnet werden muss.
Auch bei der Regelung des Warenverkaufs am Sonntag sei Österreich im internationalen Vergleich sehr restriktiv, fordert NEOS in einem Initiativantrag zum Arbeitszeitgesetz (2194/A). Notwendig sei eine Gleichbehandlung von stationärem und Online-Handel beim Einkauf von Waren des kurzfristigen und täglichen Bedarfs, auch eine Zustellung am Sonntag sei erlaubt. In Zeiten der Online-Bestellung sei es unverständlich, warum bestimmte Lebensmittel nur fertig bestellt werden können, während andere täglich geliefert werden, sagte Gerald Locker (NEOS) in der Kommission.
Wirtschaftsminister Martin Kocher betonte, er sei grundsätzlich offen für eine Arbeitszeitdiskussion. Bezüglich regionaler Lieferanten weist er darauf hin, dass Distrikt-Governors nun je nach Region unterschiedliche Arbeitszeiten vorschreiben könnten. Bisher wird diese Option jedoch kaum genutzt.
NEOS: Transparenz bei der Verwendung von IHK-Beiträgen und “Kopfverbot” für Werbung
Gerald Locker (NEOS) fordert ein Reformpaket von Bundesminister Martin Kocher (2610/A (E)). Hinsichtlich der Ausgabentransparenz hat die Wirtschaftskammer die Bewertungs- und Rechnungslegungsvorschriften gemäß UGB und die Jahresabschlüsse der Kammern und Fachverbände für ihre …
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