Sozial
Wohnen ist der Schlüssel zur Selbstbestimmung – auch für Menschen mit Behinderungen. Deshalb hat die Lebenshilfe erstmals einen kommunalen Inklusionsleitfaden erstellt, damit auch Menschen mit Behinderungen bei geplanten Wohnprojekten berücksichtigt werden sollen.
05.05.2022 13:45
Heute online, 13.45
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Selbstbestimmung. So steht es auch in der UN-Behindertenrechtskonvention. Deshalb müssen Betroffene wählen können, wo und wie sie leben wollen – und vor allem mit wem. Mit dem neuen Inklusionsleitfaden will die Lebenshilfe Kommunen dabei unterstützen, geplante Wohnprojekte auch unter diesen Aspekten zu beleuchten. „Die Inklusionsrichtlinien und die geplanten Gespräche mit den Bürgermeistern sollen helfen, gemeinsam das notwendige Angebot zu erstellen“, erklärt Michaela Wagner-Bright.
Zentrale Aspekte selbstbestimmten Lebens sind: • Wahl der Wohnform • Integration in die bestehende Sozialstruktur • Zugang zu den notwendigen Unterstützungs- und Unterstützungsangeboten • Frühzeitige Einbeziehung der Selbstvertretung in den Planungsprozess und ein barrierefreies Umfeld.
Unsere Vision: Mitanand statt nebeneinander
Die Vision der Lebenshilfe ist, dass alle Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammenleben können. Menschen mit Behinderung leben und leben mitten in der Gemeinschaft – von Anfang an. Kinder mit und ohne Behinderung besuchen dieselben Kindergärten und Schulen in ihrer Nachbarschaft. Ausbildung und Arbeit finden gemeinsam in inklusiven Betrieben statt. In seiner Freizeit hat jeder die Möglichkeit, an Sportvereinen, Theater- oder Musikgruppen seiner Wahl teilzunehmen. Dies ist eine Inklusion.
Add Comment