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Zermatt VS: Scandal-Beiz Walliserkanne akzeptiert nur Barzahlung

Immer noch Probleme mit den Banken?

Die berüchtigte Zermatter Bar Walliserkanne verbietet Kartenzahlungen

Lange war es ruhig um die berüchtigte Zermatter Walliserkanne. Jetzt macht es wieder Krach, denn die Betreiber akzeptieren von ihren Kunden nur noch Bargeld – die Zahlung mit Karten ist komplett verboten.

Die Walliserkanne ist ein Restaurant in Zermatt VS, das traditionelle Schweizer Gerichte serviert – und während der Corona-Pandemie für einiges Aufsehen gesorgt hat. Restaurantbetreiber wehrten sich vehement gegen die Zertifikatspflicht in Restaurants, die der Bundesrat im Herbst 2021 beschlossen hatte.

In der Folge kam es zu mehreren Zusammenstößen zwischen der Regionalpolizei Zermatt und den Betreibern, das Restaurant wurde versiegelt, das Siegel gebrochen und wieder versiegelt – bis die Betreiber Ende Oktober von der Polizei festgenommen und ihnen die Restaurantkonzessionen entzogen wurden.

Die Besitzer der Walliserkanne sind nun wieder frei und dürfen nach Ende der Massnahmen Anfang Jahr wieder Gäste empfangen – egal ob mit Covid-Bescheinigung oder ohne. Wie «Nau.ch» berichtet, hat sich in der Skandalkneipe einiges verändert: Es wurde ein Mindestverzehr eingeführt, Leitungswasser wird nicht mehr ausgeschenkt, Gäste müssen bar oder mit Reka-Checks bezahlen – Kartenzahlungen sind tabu.

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Die Gäste werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in drei Sprachen über die neuen Regeln informiert. Warum Kartenzahlungen nicht mehr akzeptiert werden, wollten die Betreiber auf Anfrage des Online-Portals jedoch nicht verraten.

Möglich ist aber, dass die Skandalbar noch immer mit ihrem Bankenproblem zu kämpfen hat. Im November wollte man „mit hochqualifizierten Anwälten gegen die Beglaubigungspflicht kämpfen“ – doch der Plan scheiterte. UBS Zermatt hat das Konto des Gastfamilienoberhauptes gesperrt.

Damals wurde eine entsprechende Anfrage aus Zürich von Blick bei der lokalen UBS-Filiale beantwortet. UBS-Sprecher Igor Moser sagte im November, die Bank werde sich «aus rechtlichen Gründen wie üblich nicht zu Kundenbeziehungen äussern». Moser bestätigte sogar: „Gemäß den geltenden schweizerischen Geldwäschereivorschriften ist die Bank verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen auf Plausibilität zu prüfen.“ (chs)

Spendenaufruf Zermatt: UBS verdächtigt Vermieter der Walliserkanne der Geldwäscherei (00:50)

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